Und was ist/war wenn die Tätigkeit selbst höher angesiedelt ist. Immerhin habe ich einen solchen Antrag gestellt und dem wurde auch stattgegeben.
das was du Antrag nennst ist eigentlich nichts anderes, als dem AG mitzuteilen, dass man einen andere Rechtsauffassung bzgl. der Eingruppierung hat.
Daraufhin hat dein AG seine Rechtsmeinung geändert. Er hat also nichts und niemanden etwas stattgegeben, sondern einfach seinen Fehler korrigiert.
Korrekt wird ein solcher Fehler korrigiert, in dem man ab Zeitpunkt der Höhergruppierung (oder Einstellung) die EGs und Stufen so nachrechnet, als ob alles korrekte gelaufen wäre.
Deine Höhergruppierung dürfte bei dir zu irgendeinen Zeitpunkt vor 3.2017 gewesen sein.
Damit damit fällt die stufengleiche HG flach, weil ja die Regeln zum Nachrechnen genommen werden müssen, die zum Zeitpunkt er HG galten.
Und die Quellen sind der jeweils gültige Tarifvertrag.