Autor Thema: Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.  (Read 5486 times)

Snooze

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Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ein Beamter gehört der Laufbahngruppe des gD (A10) an und durchläuft das Anerkennungsverfahren nach § 24 BLV für den hD. Zur Absolvierung der hauptberuflichen Tätigkeit wurde er auf einen höherbewerteten DP (bspw. A14) umgesetzt. Für die Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit (2 ½ Jahre) verbleibt er in seinem bisherigen beamtenrechtlichen Status, sprich seiner ursprünglichen Laufbahngruppe (gD, A10).
Kann der Beamte in seiner bisherigen beamtenrechtlichen Laufbahngruppe während der hauptberuflichen Tätigkeit trotzdem befördert werden (bspw. von A10 auf A11), auch wenn er nicht mehr auf eine Dienstposten im gD sondern auf dem höherbewerteten DP im hD sitzt?

Danke und VG.

hermans

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #1 am: 30.01.2021 16:09 »
Kann der Beamte in seiner bisherigen beamtenrechtlichen Laufbahngruppe während der hauptberuflichen Tätigkeit trotzdem befördert werden (bspw. von A10 auf A11), auch wenn er nicht mehr auf eine Dienstposten im gD sondern auf dem höherbewerteten DP im hD sitzt?
Klar, warum nicht? Er bleibt ja während der 2,5 Jahre in seinem bisherigen Status. Wenn nach bisherigem Status eine Beförderung möglich ist und die Voraussetzungen vorliegen, dann kann er befördert werden. Wobei eine Beförderung mit Statuswechsel (Übergang in hD) wieder hinfällig werden dürfte.

Snooze

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #2 am: 30.01.2021 16:39 »
Wenn nach bisherigem Status eine Beförderung möglich ist und die Voraussetzungen vorliegen, dann kann er befördert werden.

Danke Herman. Auf welcher Grundlage kann er dann befördert werden? Ihm fehlt m. E. ggf. der Beförderungsdienstposten, oder wäre der höher bewertete DP, auf dem er seine hauptberufliche Tätigkeit absolviert, der Beförderungsdienstposten?

hermans

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #3 am: 31.01.2021 03:22 »
Auf welcher Grundlage kann er dann befördert werden? Ihm fehlt m. E. ggf. der Beförderungsdienstposten, oder wäre der höher bewertete DP, auf dem er seine hauptberufliche Tätigkeit absolviert, der Beförderungsdienstposten?
Sofern der Beamte bereits auf einem Dienstposten hockt, der A11 bewertet ist und keiner Dienstpostenbündelung unterliegt, sehe ich keinen Grund, warum er während eines Anerkennungsverfahrens nach § 24 BLV nicht von A10 auf A11 befördert werden könnte.

Snooze

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #4 am: 31.01.2021 08:57 »
@hermans
Das ist es ja, er hockt als A10er auf einem A14-bewerteten DP. Wie würde das dann mit der Beförderung von A10 auf A11 funktionieren?

2strong

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #5 am: 31.01.2021 10:59 »
Entscheidend ist, wie der Begriff des Status auszulegen ist. Wenn unter Status das konkrete statusrechtliche Amt des Oberinspektors zu verstehen ist, wäre eine Beförderung für die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit untersagt. Ich kenne jedoch mehrere Fälle, in denen während der vorgenannten hauptberuflichen Tätigkeit unter den Bedingungen von § 24 BLV eine Beförderung erfolgte. Insofern nehme ich an, dass als Status vorliegend der Status als Beamter in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gemeint ist. Hier dürfte zumindest dann eine Beförderung zulässig sein, wenn das in Rede stehende Beförderungsamt in der Behörde das Prinzip der Topfwirtschaft gilt und für die Beförderung daher keine Erprobung auf einem höherwertigen Dienstposten des gehobenen Dienstes geleistet werden muss, vgl. VV zu § 32 BLV.

Snooze

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #6 am: 31.01.2021 11:10 »
Moin 2strong,

besten Dank für deine mal wieder sehr brauchbare Antwort...VG Snooze.

2strong

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #7 am: 31.01.2021 11:37 »
Drücke dem Betroffenen die Daumen und hoffe, dass das Ganze irgendwann mal ein gutes Ende nimmt.  ;)

Organisator

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Antw:Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
« Antwort #8 am: 01.02.2021 09:41 »
Ich würde den angesprochenen "Status" anders sehen.

Wie 2strong zutreffend schreibt ist hier nicht das statusrechtliche Amt (Oberinspektor) gemeint, sondern der beamtenrechtliche Status. Diesen würde ich aber nicht den Status als Beamter in in einer bestimmten Laufbahngruppe sehen, sondern den Status im Sinne Lebenszeit / auf Probe usw.
Insofern ist eine Beförderung auch unschädlich.