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[BW] Wechsel aus einem Beamtenverhältnis auf Probe zu Studium (LL.M.)
alex1:
Hallo liebes Forum,
mein Fall wird evtl. etwas beamtenrechtlich knifflig. Ich bin seit ca. einem Jahr bei einer Landesbehörde in BW tätig (A11). Davor hatte ich mein Studium für die gehobene Verwaltung abgeschlossen. Demzufolge befinde ich mich gerade noch in der Probezeit, ob diese verkürzt wird (statt März 23 liefe die dann bis März 22), weiß ich aktuell noch nicht. Meine Beurteilung bekomme ich nächsten Monat und ich gehe davon aus, dass die Probezeit aufgrund überzeugender Leistungen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 LBG BW) gekürzt wird.
Die eigentliche Frage ist Folgende: Ich würde gerne einen Master Of Laws in Berlin mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht absolvieren, an der HWR. Soweit ich weiß, müsste ich dafür jedoch beurlaubt werden für 2 Jahre. Ist das richtig? Das müsste dann der Personalrat meiner Behörde absegnen, soweit ich weiß. Wie sieht es aus, wenn meine Probezeit nicht verkürzt wird? Ist da dennoch eine Beurlaubung realistisch?
Ferner würde ich dann gerne in Berlin neben dem Studium in Teilzeit bei einer Behörde arbeiten, um besser über die Runden zu kommen. Ist das möglich? Bräuchte ich eine Abordnung, und geht das während einer Beurlaubung?
Oder gibt es hier noch weitere Wege, von denen ich nicht weiß?
Vielen Dank im Voraus, falls mir jemand helfen kann!
Beste Grüße
kingv:
Wenn du deine Probezeit noch nicht abgesessen hast, wie kannst du dann schon in A 11 sein?
alex1:
--- Zitat von: kingv am 30.01.2021 19:03 ---Wenn du deine Probezeit noch nicht abgesessen hast, wie kannst du dann schon in A 11 sein?
--- End quote ---
Die Stelle ist A11. Bezahlt bekomme ist natürlich A9...
Organisator:
Ich sehe das mit der Beurlaubung kritisch. Warum sollte dich deine Behörde - ob Probezeit oder nicht - für zwei Jahre freistellen. Wo wäre da ihr Interesse?
Von daher würde ich mal vorfühlen, ob seitens der Behörde überhaupt der Wille besteht, dich freizustellen.
BStromberg:
Aus NRW-Sicht würde ich zumindest für die größeren Dienstherren eine klares NEIN aussprechen.
Probezeitbeurlaubungen werden aus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich nicht gewährt (eine Ausnahme von dieser Regel ist mir auch nicht bekannt). Der Dienstherr muss deine praktische Verwendbarkeit in der Laufbahngruppe erst mal testen... das kann er nicht bei einer solchen Abstinenz.
Ich selbst habe derartige Unterfangen mehrfach abschlägig beschieden, zumal es ja die Möglichkeit gibt, das nebenberuflich zu machen.
Fernab davon kann ich es (aber auch das ist nur eine persönliche Bemerkung) nicht verstehen, warum man als Inspektor den Umstand, auf einem A11-Dienstposten zu hocken, nicht einfach aussitzt und sich turnusmäßig durchbefördern lässt.
Ich würde mich auf dieser Stelle einrichten, alles "arrangieren" und nebenher studieren (vielleicht fördert der Dienstherr das ja sogar aktiv mit Sonderurlaub und/oder Studienzuschüssen... nicht selten, dass es entsprechende PE-Qualifikations-Programme gibt).
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