Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Mitglied im Gemeinderat
sgtpeppermm:
Bei uns in Niedersachsen stehen bald Kommunalwahlen an. Ich spiele mit dem Gedanken zu kandidieren. Hat jemand Erfahrungen damit, wie Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst die Freistellung dafür handhaben? Macht mir der Arbeitgeber eventuell Streß, wenn ich regelmäßig wegen Sitzungsterminen öfter Feierabend machen muss?
Spid:
Es gibt weit mehr als 10.000 AG unterschiedlichster Art und Größe im öD - die größtenteils überhaupt nichts miteinander zu tun haben und im Falle größerer AG das sogar in unterschiedlichen Betriebsteilen unterschiedlich handhaben. Wenn Dir jetzt ein paar Nutzer schreiben, bei ihnen sei es so oder so, hast Du immer noch keine relevante Information erhalten - es sei denn, Dein AG sei zufällig dabei. Dann weißt Du aber zumeist nicht, ob die Information relevant ist, weil derjenige wohl nicht seinen AG offenbaren wird.
sgtpeppermm:
Ich habe die Frage extra so ungenau gestellt, da ich auf Erfahrungsberichte hoffe, was alles passieren kann. :-)
BAT:
Da tut man sich ja im Prinzip mit schwer. Diese Freistellungen sind doch auch im Kern schlicht unlogisch.
Bei einer Arbeitsverdichtung mittlerer Art und Güte kann schlicht nicht freigestellt werden ohne Verzerrungen zu erwirken.
Änderungen sollten eher bein den Ehrenamtsterminen erfolgen als beim Hauptamt. Gegenfrage: wieso tagen die Räte eigentlich immer mitten auf dem Tag?
sgtpeppermm:
naja... eigentlich sollte der Arbeitgeber das hinbekommen. Für Personalratssitzung muss er den Arbeitnehmer ja auch freistellen.
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