Falls die Pauschale für Januar 2021 1.375,08€ (Beispiel E5/3) beträgt, kann man den Part mit der Pauschale so stehen lassen. Glaub ich aber eher nicht.
Angefangene Einsätze (5 Minuten um 04:00) werden auf die volle Stunde gerundet (vom Zeiterfassungssystem bzw. der Personalabteilung, nicht vom rückmeldenden Mitarbeiter).
Bei Einsätzen vor Ort wird jeder Einsatz aufgerundet, von zu Hause bzw. telefonisch werden alle arbeitstäglichen Einsätze addiert und dann nur einmal am Tag aufgerundet.
Ohne Dienstvereinbarung oder ähnlichem, in der man ggf. die Arbeits- und Ruhezeiten BEGRÜNDET aufweichen kann, gelten sowohl die 10h maximale Arbeitszeit, als auch die 11h ununterbrochene Ruhezeit.
Muss im Übrigen auch Unterweisungbestandteil sein, dort würde dann auch erklärt werden, wann man unter welchen Umständen, zu welchen Zeiten, seine reguläre Arbeit wieder aufnehmen kann, falls es eine Überschneidung zwischen Ruhezeiten und Arbeitszeiten gibt.