Autor Thema: Bezahlte Freistellung für Weiterbildung  (Read 3968 times)

Goldstück

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Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
« am: 01.02.2021 14:37 »
Hallo in die Runde! Am 05.01. hat mein A II Lehrgang begonnen. Aufgrund der aktuellen Situation als online-Unterricht. Unterrichtszeiten sind von 08 - 13 Uhr je einen Tag in der Woche. Zu Beginn habe ich mit 4 anderen im Großraumbüro am Unterricht teilgenommen. Nun dürfen wir nur noch von zuhause aus daran teilnehmen. Bisher wurde ich an den Unterrichtstagen freigestellt. Weil ich nun von zuhause aus daran teilnehme, soll ich meine Zeit stempeln und danach noch arbeiten gehen. In der Vereinbarung zum A II steht ich werde zur Teilnahme am Unterricht freigestellt. Tarifliche Grundlage ist meine ich: Paragraph 5 TVöD Abs. 3b und 6

Ist es richtig, dass die Unterrichtsstunden spitz abgerechnet werden? Oder wäre die Freistellung für den ganzen Tag korrekt? Wie kann ich am besten mit meinem AG vermitteln?

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
« Antwort #1 am: 01.02.2021 14:51 »
Wenn vereinbart wurde, lediglich für die Teilnahme am Unterricht freizustellen, sehe ich keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Freistellung.

Organisator

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Antw:Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
« Antwort #2 am: 01.02.2021 15:04 »
Was willst du denn mit deinem AG vermitteln?

Ansonsten gilt was vereinbart ist.

Goldstück

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Antw:Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
« Antwort #3 am: 01.02.2021 17:29 »
Bei einem Kollegen vom mir steht in der Vereinbarung, dass er an den Unterrichtstagen freigestellt ist unter Berücksichtigung seiner regelmäßigen täglichen Arbeitszeit. Ändert das die Rechtslage für ihn?

Spid

  • Gast
Antw:Bezahlte Freistellung für Weiterbildung
« Antwort #4 am: 01.02.2021 17:34 »
Ja. Er hat eine günstigere Vereinbarung verhandelt.