Autor Thema: Übertragung Resturlaub  (Read 4780 times)

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Antw:Übertragung Resturlaub
« Antwort #15 am: 05.02.2021 14:16 »
Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.


Wdd3

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Antw:Übertragung Resturlaub
« Antwort #16 am: 05.02.2021 14:16 »
Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?

Spid

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Antw:Übertragung Resturlaub
« Antwort #17 am: 05.02.2021 14:21 »
Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.

Direkt in Abs. 1 des §26 TVÖD, der im übrigen auch mit Erholungsurlaub überschrieben ist.

Spid

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Antw:Übertragung Resturlaub
« Antwort #18 am: 05.02.2021 14:22 »
Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?

Weil es so geregelt ist.

dregonfleischer

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Antw:Übertragung Resturlaub
« Antwort #19 am: 05.02.2021 15:07 »
also meine 2 tage resturlaub aus 2019 verfallen am 31.12.2021 bis dahin sollten sie zu nehmen sein