Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?