Wo steht eigentlich genau, dass am 31.12. nicht nur der gesetzliche Urlaub als Resturlaub übertragen wird, sondern auch der tarifliche Mehrurlaub? Unter §26 ist dies nicht so wirklich zu lesen.
In §26 Abs. 2 TVÖD
Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.