Ich bin seit 01.04.2020 in einer Kommune unbefristet angestellt.
Ich möchte gerne kündigen.
Im Tarifvertrag steht dazu:
Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
Das heisst bis zum 31.03.2021 könnte ich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn ich jetzt zum 30.04. kündigen würde, gelten dann schon die 6 Wochen oder erst bei einer Kündigung nach dem 01.04?