Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung nach Bachelorabschluss

(1/3) > >>

ridethespiral:
Hallo zusammen,

ich bin seit August in einer Landesbehörde eingestellt und habe die Eingruppierung E9b bekommen, die für Bachelorabsolventen geringste Eingruppierung.
Meine Probezeit ist nun rum und gestern habe ich zufällig mitbekommen, dass meine, zwar schon viele Jahre im UN tätige, Kollegen und Kolleginnen E11 haben und das, obwohl wir weitestgehend die gleiche Tätigkeit ausführen.

Meine Kollegen haben keinen Hochschulabschluss. Mir kam da sofort der Gedanke, dass das ungerecht ist und ich das auf jeden Fall ansprechen möchte. Die Argumentation, dass diese ja schon länger da sind greift für mich nicht, da die Erfahrung über die Stufen innerhalb der EG geregelt ist und nicht über die EG selbst.

Gleichzeitig wäre es auch ein zweifelhaftes Vorgehen Vergütung über Zeit und nicht über Leistung zu gestalten. "Es ist egal was du leistest, hauptsache du bist schon lange hier." - mehr als fragwürdig.

Meine Kolleg_innen haben lediglich noch eine beratende Tätigkeit, bei der alle 2 Wochen mal jemand für eine Stunde kommt und sich zum Thema "interne Stellenumsetzung" beraten lässt. Da eine Kollegin bald in Rente geht möchte ich dieses gerne übernehmen.

Liege ich damit falsch, dass dies keine 2 EG Unterschied ausmacht und ich auch E11 haben sollte?

Vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen wie ich dass Thema aufgreifen kann bzw. was ich evtl. nicht beachtet habe.

Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Spid:
Weder wäre E9b die niedrigste Eingruppierung für Bachelorabsolventen noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Ausführungen ließe auch nur vermuten, daß der AG über die Eingruppierung irrte.

Organisator:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer übertragenen Aufgaben eingruppiert.
Demzufolge kommt es darauf an, welche Aufgaben dir übertragen werden. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden ist für die Eingruppierung nicht relevant.

Rein praktisch: Lass dich nicht täuschen, selbst gleich aussehende Tätigkeiten können eingruppierungsrelevant unterschiedlich sein.

Wenn du auf eine höhere Eingruppierung abzielst brauchst du enstprechend höherwertige Tätigkeiten. Ob dir dein Arbeitgeber solche Tätigkeiten übertragen möchte, ist dann eine andere Frage.


--- Zitat von: ridethespiral am 05.02.2021 09:58 ---Meine Kolleg_innen haben lediglich noch eine beratende Tätigkeit, bei der alle 2 Wochen mal jemand für eine Stunde kommt und sich zum Thema "interne Stellenumsetzung" beraten lässt. Da eine Kollegin bald in Rente geht möchte ich dieses gerne übernehmen.

Liege ich damit falsch, dass ich auch E11 haben sollte?

--- End quote ---

Ja, liegst du. Die gesamte übertragene Tätigkeit ist eingruppierungsrelevant, ein Schlaglicht von 1 Stunde alle zwei Wochen reicht für die Betrachtung nicht aus.

Insgesamt gibt es aus deiner Schilderung überhaupt keine Anhaltspunkte die auf eine für dich zutreffende Eingruppierung schließen lassen könnte.

ridethespiral:

--- Zitat von: Organisator am 05.02.2021 10:07 ---Insgesamt gibt es aus deiner Schilderung überhaupt keine Anhaltspunkte die auf eine für dich zutreffende Eingruppierung schließen lassen könnte.

--- End quote ---

Danke für Deine Antwort.

Schade, aber ich verstehe es nicht. Fragen wir mal andersrum. Wann hätte ich denn einen Grund dass eine solche Eingruppierung auf mich zuträfe?

ridethespiral:

--- Zitat von: Spid am 05.02.2021 10:02 ---Weder wäre E9b die niedrigste Eingruppierung für Bachelorabsolventen noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Ausführungen ließe auch nur vermuten, daß der AG über die Eingruppierung irrte.

--- End quote ---

Danke? oder so.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version