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Eingruppierung nach Bachelorabschluss

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Sozialarbeiter:

--- Zitat von: ridethespiral am 05.02.2021 09:58 ---ich bin seit August in einer Landesbehörde eingestellt und habe die Eingruppierung E9b bekommen, die für Bachelorabsolventen geringste Eingruppierung.

--- End quote ---
Wie bereits richtig ausgeführt wird man grundsätzlich nach Tätigkeit bezahlt und nicht nach Abschluss. :)
Wer mit Doktortitel in Raketenwissenschaft einer Hausmeister-Tätigkeit nachgeht, wird trotzdem als Hausmeister bezahlt und nicht als Doktor der Raketenwissenschaft.

--- Zitat von: ridethespiral am 05.02.2021 09:58 ---Meine Probezeit ist nun rum und gestern habe ich zufällig mitbekommen, dass meine, zwar schon viele Jahre im UN tätige, Kollegen und Kolleginnen E11 haben und das, obwohl wir weitestgehend die gleiche Tätigkeit ausführen.

--- End quote ---
Es geht nicht darum, welche Tätigkeit man (du oder deine Kollegen) tatsächlich ausführt, sondern welches die "auszuübende Tätigkeit" ist, die dir übertragen wurde. Wer als Hausmeister angestellt ist und an den Raketen des Raketenwissenschaftlers bastelt, wird als Hausmeister mit Hausmeistertätigkeiten als auszuübende Tätigkeit bezahlt und nicht als Raketenwissenschaftler.

--- Zitat von: ridethespiral am 05.02.2021 10:20 ---Wann hätte ich denn einen Grund dass eine solche Eingruppierung auf mich zuträfe?

--- End quote ---
Am besten schaust du mal in die EGO Entgeltordnung vom Tarifvertrag. Dort sind die verschiedenen Tätigkeiten beschrieben und werden den entsprechenden Entgeltgruppen zugeordnet. Dort tauchen dann häufig sehr ähnliche Tätigkeiten auf, die aufeinander aufbauen und sich nur durch Tätigkeitsmerkmale wie "gründlich und fachliche Fachkenntnisse" oder "selbstständige Leistungen" oder "besondere verantwortung" hervorheben. Am besten googelst du hier auch erstmal ein wenig und recherchierst da nach.
Das gleichst du dann mit den für dich übertragenen Aufgaben ab.

ridethespiral:
@Sozialarbeiter

Danke Dir. Die EGO habe ich auch schon gewälzt, aber wie Du schon gesagt hast...Was nun "besondere Schwere" ist und was nicht ist extrem subjektiv.

Ich hoffe, dass ich dazu was finde.

Danke für deine Mühe.

Viele Grüße

Spid:
Nein, ist es nicht. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die jahrzehntelange Auslegung durch Rechtsprechung erfahren haben.

Lars73:
Natürlich kannst du ansprechen, dass du gerne Aufgaben nach E11 übertragen bekommen möchtest. Wenn der Arbeitgeber nicht will kannst du dich ja auf entsprechende E11 Stelen bewerben.

sozijus:

--- Zitat von: ridethespiral am 05.02.2021 11:00 ---@Sozialarbeiter

Danke Dir. Die EGO habe ich auch schon gewälzt, aber wie Du schon gesagt hast...Was nun "besondere Schwere" ist und was nicht ist extrem subjektiv.


--- End quote ---
Dazu musst du in die Protokollerklärungen schauen.

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