Hallo,
die Stellenbesetzung wird über die Anlassbeurteilung der jeweiligen Bewerber gesteuert werden. Wegen Krankheit und Behinderung darf natürlich keine Schlechtbeurteilung statt finden. Ich gehe davon aus, dass jemand mit ca. 30 Jahren in A10 (Eingangsamt?) nicht durch besondere Leistungen hervor sticht. Haben mehrere Bewerber die (annähernd) gleiche Durchschnittsnote bei der Beurteilung, werden bei uns weitere Hilfskriterien wie z.B. ein strukturiertes Auswahlgespräch zur Auswahl herangezogen, um den oder die Leistungsbeste*n heraus zufinden. Schwerbehinderte müssen nur bei gleicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden. Spätestens beim strukturierten Interview wird man m.E. aber Leistungsunterschiede feststellen können.
Im Übrigen wird zumidnest in meinem Bundesland nach Statusamt beurteilt, dass heißt eine Durchschnittsnote x in A10 ist weniger wert als dieselbe Durchschnittsnote x in A11. Die Begründung lautete, dass man in A11 auch mehr leisten muss, bei uns gibt es da für jedes Statusamt so schöne Tabellen, die eine die Erwartungen an Komplexitiät und Selbstständigkeit der Aufgabenerledigung beschreibt.
Aber bei so vielen Krankheitstagen hat denn da noch niemand ein BEM versucht? Wenn das nicht fruchtet, dann über eine (Teil)Dienstunfähigkeit nachgedacht?