Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner neuen Eingruppierung (Gewerblich-handwerkliche Tätigkeiten) Bayern.
Wie es scheint werde ich von EG 6 in EG 9a wechseln und somit einiges mehr an brutto verdienen. Da mein Arbeitgeber aber von der max. Bearbeitungszeit ausgeht (bis 5/2021) ist meine Lohnnachzahlung (1.1.2020 – 1.5.2021) dann 16 Monate.
Wird durch die Nachzahlung des Entgeltes die Steuerbelastung auf 2020 / 2021 aufgeteilt oder fällt diese gesamt in 2021 an? Was dann ein erheblicher Steuerbetrag bedeuten würde und somit eine negative Auswirkung haben könnte.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, danke.