Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Versetzung / geringwertiger Einsatz

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D2KH96:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 15:10 ---Deine Rechtsfragen wurden doch abschließend beantwortet. Für eingebildete Ansprüche wie "Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden" gibt es nunmal keine Rechtsgrundlage.

--- End quote ---

§4 Abs. 1 TVÖD

"Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören."

 ???

Spid:
Und wo hättest Du einen Wechsel des Arbeitsortes geschildert?

D2KH96:
Ich google mich gerade wieder durch zich Definitionen.

Die Frage ist ja schon mal gefallen, um was es sich nun tatsächlich handelt, da ich bisher nur einen Zweizeiler per Mail bekommen habe. Dort drin steht "sie werden zugewiesen". Dem Gesetz nach müsste es aber eine Versetzung sein, da es auf Dauer sein soll.

Und bei einer Versetzung würde das hier gelten:


--- Zitat ---Die Versetzung unterscheidet sich von der Abordnung dadurch, dass sie auf Dauer angelegt ist. Hier gilt ebenso wie bei der Abordnung, dass es für eine solche Versetzung hinreichende dienstliche oder betriebliche Gründe geben muss. Auch ist vor Durchführung einer Versetzung eine hinreichende Interessenabwägung vorzunehmen. Da eine Versetzung tiefer in die Rechte des Beschäftigten eingreift als die Abordnung, müssen die für eine solche Versetzung sprechenden Gründe der Dienststelle gewichtiger sein, als für eine Abordnung.

Vor jeder Versetzung sind die Beschäftigten arbeitgeberseitig anzuhören. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer/Beschäftigte die Gelegenheit bekommt, den Arbeitgeber/die Dienststelle über etwaige Einwände gegen die Versetzung zu informieren. Allerdings macht die unterbliebene Anhörung die Versetzung nicht unwirksam!

Die Versetzung ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig (vgl. zum Beispiel § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG).

--- End quote ---

Quelle: https://www.gloistein-partner.de/versetzung-abordnung-zuweisung-personalgestellung-im-oeffentlichen-dienst-welche-regelungen-sind-von-arbeitgeber-arbeitnehmer-und-personalvertretung-zu-beachten

Und genau deshalb habe ich mich hier angemeldet und frage nach, mit der Bitte um Hilfe. Damit ich evtl im Gegensatz zu meinem Arbeitgeber nicht einfach so abgewiesen werde sondern das mir hier durchaus mal gesagt wird, was richtig ist und was nicht. Wenn der Arbeitgeber XY darf, dann muss das auch irgendwo so geregelt sein und nicht einfach nur, weil es so ist.

Spid:
Du kannst googeln, bis Du tot umfällst. Bei einer Versetzung muß der AG Dich nur anhören, wenn damit ein Wechsel des Arbeitsortes verbunden ist, der neue Arbeitsplatz sich also in einer anderen politischen Gemeinde befindet als der bisherige - siehe die von Dir selbst zitierte Norm. Derlei hast Du nicht geschildert.

Beteiligung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Isie:
@Spid: Da bist du ja wieder, ruppig und beleidigend wie eh und je. Ich wollte in einem anderen Thread, in dem du mehrere Fragen fast freundlich beantwortet hast, schon fragen: “Wer sind Sie, und was haben Sie mit Spid gemacht?"

Das ist ja jetzt nicht mehr nötig.

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