Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versetzung / geringwertiger Einsatz
Damiane:
@spid, selbst der Fiskus zieht von den Mitgliedern der Kirchen kraft Gesetz die KirchenSTEUER ein. Wenn Dich das nicht überzeugt, dass Kirchen öffentlich-rechtlich sind, weiß ich auch nicht weiter. Und es macht einen Unterschied, ob ich einen Verein gründe oder eine GmbH. Ich hoffe, Du wirfst beides nicht in einen Topf bzw.verlangst es von mir. Hier heiligt der Zweck , der Sinn der Gründung bereits die Mittel.
Spid:
Zur Rechtsnatur sei erneut auf die Ausführungen im referenzierten Urteil der BVerfG verwiesen. Nicht ich werde GmbH und Verein in einen Topf, durch Deine Definition von "freier Wirtschaft" hast Du dies getan.
Isie:
--- Zitat von: Damiane am 09.02.2021 12:29 ---Kirchen, zumindest die evangelische und katholische, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, mithin zähle ich sie zum öffentlichen Dienst.
--- End quote ---
Ersteres ist korrekt, siehe Artikel 140 GG. Die Schlussfolgerung, dass es sich um öffentlichen Dienst handelt, ist nicht korrekt.
clarion:
Ähm, und was haben der rechtliche Status von Kirchen und Vereinen mit dem ursprünglichen Anliegen zu tun? Diese Rechtshabereien finde ich persönlich inzwischen ziemlich ermüdend und der Qualität des Forums nicht zuträglich. Langweilt ihr Euch im Homeoffice?
Spid:
Was hat diese Aussage mit dem ursprünglichen Anliegen zu tun? Ich finde solche Hinweise immer sehr ermüdend und von unterirdischer Qualität. Langweilst Du Dich im Home Office?
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