Ich sage es zum dritten Mal.
Innerhalb der Probezeit kannst du gekündigt werden "ohne Angabe von Gründen". Wenn du sagst, nein du arbeitest keine X Überstunden pro Woche bist du raus, wenn du sagst "diese oder jene Aufgaben mache ich nicht" bist du raus.
Nach der Probezeit kannst du auch gekündigt werden. Allerdings hast du die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage und die Kündigung muss irgendwie begründet sein. Und wie möchte das ein Arbeitgeber begründen? "Der Arbeitnehmer ist nicht bereit 100 Wochenstunden zu arbeiten?" Lächerlich, das wischt der Richter schneller weg, als es auf den Tisch gelegt wurde.
Das ist der Punkt. Natürlich kannst du während der Probezeit klar auf den Tisch hauen, es ist die Frage, ob du dann über die Probezeit hinaus beschäftigt wirst. Ich hatte selbst schon Personalverantwortung genug im ÖD und weiß, dass man im Zweifel lieber sagt: "Den nicht, wenn der sich jetzt schon so anstellt". Denn man weiß aus Erfahrung, dass man im ÖF safer ist als irgendwo anders.
Ich sags nochmal: Viele Mitarbeiter im ÖD diskutieren nicht, da wird sich halt mal 6 Wochen krank gemeldet und in vielen dünne besetzten Abteilungen bedeutet das: Ok, den klammern wir mal aus, sonst fällt der wieder aus.