Die vbba schreibt:
Neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Die Höhe dieses Zuschlages orientiert sich unter Rückgriff auf das WoGG an der Mietenstufe (I bis VII) der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Anzahl der Kinder. Je nach Mietenstufe ist unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Familienzuschlag nach Stufe 1 besteht, für erste, zweite, dritte, vierte und weitere Kinder ein bestimmter Betrag vorgesehen. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Ergänzungszuschlags, jedoch gilt eshier noch einige Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So werden im Entwurf, z.B. Nicht-Verheiratete mit Familie ebenso benachteiligt, wie Versorgungsempfänger mit Kindern.
Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?