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Hard und Soft Skills - Anforderungen
clarion:
Unsere Kenntnis beruht auf Kenntnis der Rechtssprechung. Manche unterlegene Bewerber fühlen sich bemüßigt, im Rahmen einen Konkurrentenklage überprüfen zu lassen, ob im Auswahlverfahren die tatsächlich am besten geeignete Person ausgesucht wurde.
Deshalb ist man tunlichst gut beraten, alle Bewerber gleich zu behandeln, das Auswahlverfahren gut zu dokumentieren und in die Dokumentation messbare Kriterien reinzuschreiben. Die Softskills müsste man demzufolge auch messbar machen, in dem man z.B. Rollenspiele durchführt. Diesen Aufwand macht man nur bei wenigen Auswahlverfahren.
tulpe:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.02.2021 07:52 ---
--- Zitat von: tulpe am 09.02.2021 07:19 ---D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?
--- End quote ---
Nein, der AG würde schlechte Karten haben, wenn er so dämlich ist, Soft Skills nicht nur als wünschenswert, sondern als Voraussetzung in der Ausschreibung zu setzen.
Denn dann müsste er ja im Verfahren bei der Auswahl eben diese Soft Skills genauso wie Hard Skills gerichtsfest dokumentieren.
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Und noch dämlicher wäre er, wenn er anhand irgendwelcher Arbeitszeugnisse meint, aus diesen herauslesen zu können, weil dort nur was von stets bemüht oder gar nicht steht, dass die Soft Skills gar nicht vorhanden sind und alleine deswegen jemanden nicht einlädt!?
Edit: grad gefunden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html
Da steht ja was von "fachlicher Eignung". Soft Skills sind ja nun aber keine fachliche Kompetenzen! D. h. doch, dass die vollkommen irrelevant sind, oder!?
clarion:
Fachliche Eignung ist für Hardskill. Damit ist eine für die Stelle passende Ausbildung gemeint. Man muss beispielsweise keinen schwerbehinderten Gärtner zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn man einen Koch sucht.
Ein "undämlicher" AG lädt alle Schwerbehinderte ein, die nicht offensichtlich ungeeignet sind. Ein schlechtes Zeugnis mag aber dazu führen, dass man dem Bewerber mit Vorbehalten im Vorstellungsgespräch gegenüber tritt.
WasDennNun:
--- Zitat von: tulpe am 09.02.2021 08:34 ---Und noch dämlicher wäre er, wenn er anhand irgendwelcher Arbeitszeugnisse meint, aus diesen herauslesen zu können, weil dort nur was von stets bemüht oder gar nicht steht, dass die Soft Skills gar nicht vorhanden sind und alleine deswegen jemanden nicht einlädt!?
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Nun wenn ich 100 Bewerbungen habe und 10 einladen will, dann habe ich halt manchmal das Pech, das ich einen guten Bewerber anhand der schlechten Bewerbungsmappe nicht einlade.
Die SoftSkills, die in den Arbeitszeugnisse stehen werden meistens von uns nicht gelesen.
tulpe:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.02.2021 09:05 ---Die SoftSkills, die in den Arbeitszeugnisse stehen werden meistens von uns nicht gelesen.
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Das würde wohl auch jeden Zeitrahmen sprengen, oder!?
Aus welchem Gesetz ergibt sich für den Arbeitgeber im ÖD die Pflicht, objektiv zu entscheiden?
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