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Hard und Soft Skills - Anforderungen

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clarion:
Die Softskills in der Ausschreibung sind großes Geschwätz. Ich würde beispielsweise jeden Schwerbehinderten einladen, der unabhängig von den Softskills die Hardskills erfüllt. Man kann versuchen, im Vorstellungsgespräch einen Eindruck  über Teamgeist etc. zu bekommen.  So mancher sozialer Blindflieger entlarvt sich da doch selbst.

WasDennNun:

--- Zitat von: tulpe am 08.02.2021 22:41 ---Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...

--- End quote ---
Wenn im Arbeitszeugnis drin steht: Es war stets bemüht, dann soll ich so etwas als offizielle Ablehnung der Person zum Bewerbungsgespräch heranziehen?

--- Zitat ---Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?

--- End quote ---
Der AG kann alles zur Bedingung machen, sein Problem ist ja bei einer "Konkurrenten Klage" den Nachweis zu erbringen auf Grund der Bewerbung objektiv ausgewählt zu haben.

MEn werde ja solche überflüssige Worthülsen was der Bewerber alles sein soll nur reingeschrieben, damit die Seite voll wird.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 09.02.2021 07:02 ---  So mancher sozialer Blindflieger entlarvt sich da doch selbst.

--- End quote ---
Und kann - je nach Einsatzgebiet - die beste Wahl sein.

tulpe:

--- Zitat von: WasDennNun am 09.02.2021 07:06 ---
--- Zitat von: tulpe am 08.02.2021 22:41 ---Aber was ist mit Arbeitszeugnissen? Da steht ja oftmals sowas drin, aus den man u. a. solche Soft Skills übersetzen kann. War jemand jetzt ein Teamplayer oder ein Egoist, war jemand ein Kollegenschwein oder illoyal. Allerdings ... Arbeitszeugnisse werden ja auch so oder so geschrieben ... verschieden interpretiert ...

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Wenn im Arbeitszeugnis drin steht: Es war stets bemüht, dann soll ich so etwas als offizielle Ablehnung der Person zum Bewerbungsgespräch heranziehen?

--- Zitat ---Ergo, nein, der Arbeitgeber kann Soft Skills nicht zur Bedingung machen? Richtig? Falls ja, geht das bitte aus irgendeinem Gesetz hervor, einem entsprechendem Kommentar oder sogar aus einem Urteil?

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Der AG kann alles zur Bedingung machen, sein Problem ist ja bei einer "Konkurrenten Klage" den Nachweis zu erbringen auf Grund der Bewerbung objektiv ausgewählt zu haben.

MEn werde ja solche überflüssige Worthülsen was der Bewerber alles sein soll nur reingeschrieben, damit die Seite voll wird.

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D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?

Sie scheinen sich alle ja offensichtlich sehr gut auszukennen. Woher nehmen Sie bitte Ihre Kenntnisse? Es gibt dann also bitte Gesetzesgrundlagen und, oder Urteile, aus denen hervorgehen, dass Soft Skills keine Anforderungnen sein dürfen, die der Bewerber erfüllen muss und wo steht bitte, dass der AG seine Wahl objektiv getroffen haben muss?

Nochmals danke.

WasDennNun:

--- Zitat von: tulpe am 09.02.2021 07:19 ---D. h., der AG würde mangels Obketivität schlechte Karten haben, wenn er subjektive Arbeitszeugnisse als Begründung nennt?

--- End quote ---
Nein, der AG würde schlechte Karten haben, wenn er so dämlich ist, Soft Skills nicht nur als wünschenswert, sondern als Voraussetzung in der Ausschreibung zu setzen.
Denn dann müsste er ja im Verfahren bei der Auswahl eben diese Soft Skills genauso wie Hard Skills gerichtsfest dokumentieren.

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