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"Aufstieg" nach § 27 BLV erleichtert
2strong:
Nach Aussage des BMVg sind entsprechende Dienstposten ausschließlich für ziviles Personal ausgebracht worden. Oberste wären ausnahmslos als Referatsleitung eingesetzt.
Asperatus:
--- Zitat von: 2strong am 10.02.2021 22:18 ---Nach Aussage des BMVg sind entsprechende Dienstposten ausschließlich für ziviles Personal ausgebracht worden. Oberste wären ausnahmslos als Referatsleitung eingesetzt.
--- End quote ---
Das stimmt de facto aber nicht. Wie viele Referate das betrifft, kann ich jedoch derzeit nicht sagen. Vielleicht ist die faktische Besetzung auch anders als die ausgebrachten Dienstposten.
2strong:
Du wirst Recht haben. Vielleicht hatte ich das falsch verstanden. Anders kann ich mir auch nicht die Anzahl von 28 ausgebrachten Dienstposten bei einer Obergrenze von 3% der Referentendienstposten erklären. However, für alle anderen Ressorts ist insb. die Tatsache von Bedeutung, dass sich die Funktionsebene überhaupt durchsetzen lässt. We will see. Danke nochmals für die Info zur Anwendung beim. BMVg.
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