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5 % seit wann und warum?
Xenia:
Hallo,
wir sollen jetzt in Arbeitsrecht grad eine Klage auf Entschädigungszahlung nach erfolgter Nichteinladung eines offensichtlich nicht ungeeigneten Bewerbers als Gruppen-Hausaufgabe schreiben und entsprechende Quellen angeben.
Der Dozent hatte mal nebenbei was von 5 % erwähnt, die man als Kläger wohl auf die Bruttosumme draufschlagen kann.
Aber worin begründen sich diese 5 % und ab welchen Tag dürfen die auf die Bruttosumme draufgeschlagen werden?
Wir werden natürlich eine entsprechende EG auswählen, aus der sich dann eine krumme Gesamtsumme ergibt, aber zum Verständnis, wenn jemand eine Absage am 1.7.20 erhalten hat, 3 Bruttos i. H. v. 10000 € fordert, wie hoch ist dann die Summe der 5 % zusätzlich?
Dankeschön.
Beste Grüße
Organisator:
--- Zitat von: Xenia am 09.02.2021 07:33 ---Aber worin begründen sich diese 5 % und ab welchen Tag dürfen die auf die Bruttosumme draufgeschlagen werden?
--- End quote ---
Das ist doch mal eine tolle Aufgabe für angehende Arbeitsrechter, dies durch eigene Recherche herauszufinden. Eine gute Übung, wie man sich bestimmten Problemlösungen stellt, welche Quellen man heranzieht und damit eine der Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten.
--- Zitat von: Xenia am 09.02.2021 07:33 ---, 3 Bruttos i. H. v. 10000 € fordert, wie hoch ist dann die Summe der 5 % zusätzlich?
--- End quote ---
5 % von 10000 € ist doch mal eine tolle Aufgabe für ... Drittklässler?
clarion:
Ist mit 5 % vielleicht die Verzinsung über den (derzeit negativen) Basiszinssatz gemeint? Schadensersatzansprüche werden in der Rechtssprechung idR. über den Zeitraum zwischen eingetretenen Schaden und Zahlung des Schadensersatz verzinst.
Zinsrechnung solltete ihr aber angehende Verwalter wirklich selbst hinkriegen! Solche Berechnungen könnten Euch sogar im Beruf blühen.
Xenia:
--- Zitat von: clarion am 09.02.2021 08:36 ---Ist mit 5 % vielleicht die Verzinsung über den (derzeit negativen) Basiszinssatz gemeint? Schadensersatzansprüche werden in der Rechtssprechung idR. über den Zeitraum zwischen eingetretenen Schaden und Zahlung des Schadensersatz verzinst.
Zinsrechnung solltete ihr aber angehende Verwalter wirklich selbst hinkriegen! Solche Berechnungen könnten Euch sogar im Beruf blühen.
--- End quote ---
Genau.
D. h., dass die 5 % ab dem 1.7.20 relevant sind und dann bis zum Tag, an dem dann der Gütetermin stattfindet, berechnet.
Wenn dieser Tag der 31.12.20 wäre, dann wären es genau 6 Monate. D. h., es wären dann 250 € Zinsen zusätzlich!?
Pukki:
Wenn es tatsächlich 5% sind, dann wäre das korrekt, wenngleich der 31.12.2020 ein ungewöhnlicher Termin für eine Güteverhandlung ist.
Wenn es eher um die 5% über dem Basiszinssatz geht, dann sind es 4,12%. Der Basiszinssatz liegt seit nunmehr gut 4 1/2 Jahren bei 0,88%. Im Zweifel solltet Ihr da nochmal bei Eurem Dozenten nachhaken.
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