Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
5 % seit wann und warum?
yamato:
Tatsächlich sind es derzeit 4,12 % also 207,13 € für den genannten Zeitraum.
Allerdings werden m.E. Zinsen erst ab Rechtshängigkeit der Klage festgesetzt, zumindest kenne ich das aus dem Familienrecht so, aber vielleicht ist es im Arbeitsrecht ja anders.
Und die Zinsen laufen solange bis die ausgeurteilte Forderung beglichen wurde.
carriegross:
Ich häng mich mal hier dran - aus Neugier. Warum werden überhaupt Zinsen erhoben? Und sind es nun tatsächlich 4,12 %, die ein evtl. Kläger verlangen darf und nicht doch die 5 %?
clarion:
Hallo,
wenn ein Schaden erst längere Zeit nach Schadensereignis aufgetreten ist, so muss das verzinst werden, denn wenn der Schadenausgleich sofort erfolgt wäre, dann hätte man mit Geld sofort etwas machen können. Um einen Wertverlust durch Inflation entgegen zu wirken, wird verzinst. Damit der Geschädigte auf jeden Fall keinen Inflationsbereinigten Verlust macht, wird mit 5% über den Basiszinssatz verzinst Basiszins zur Zeit -0,88% + 5% = 4,12%. Das mag noch aus einer Zeit kommen, wo 6 oder 8 % Zinsen völlig normal waren.
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