Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Lars73:
Steht im Arbeitsvertrag etwas zur Probezeit?
Atb:
Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
)
Atb:
Ok danke! Was ändert sich denn nach dem 30.06?
--- Zitat von: Spid am 12.02.2021 15:01 ---
--- Zitat von: Atb am 12.02.2021 14:51 ---Danke, wie meinen Sie das mit dem 30.06?
Bei ohne Sachgrund: wenn ich zum 15.3 raus möchte, müsste ich am 15.2 die Kündigung schriftlich einreichen richtig?
--- End quote ---
Nach dem 30.06. ändert sich die Kündigungsfrist. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund ist Deine Annahme zutreffend.
--- End quote ---
Spid:
Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
Atb:
Ok - verstehe.
--- Zitat von: Spid am 12.02.2021 17:07 ---Weder eine einzelvertragliche Regelung zur Probezeit noch weitere Arbeitsverhältnisse zum AG waren Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Meine Antwort bezieht sich lediglich auf den geschilderten Sachverhalt.
--- End quote ---
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