Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist Arbeitnehmer

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WasDennNun:

--- Zitat von: Atb am 12.02.2021 17:04 ---Nein keine Probezeit, das ist mein 5. Jahresvertrag (aber das ist eine andere Geschichte, deswegen will ich da ja raus :-(
)

--- End quote ---
5 sachgrundlos befristete Verträge in Folge?

Lars73:
Für die Kündigungsfrist gilt die bisherige Beschäftigungsdauer über die bisherigen Verträge. Entscheidend sind die Details. Wenn die Vorraussetzungen des Paragraph 30(1) TV-L erfüllt sind (Tarifgebiet West, Tätigkeitsbereich was früher Angestellter und nicht Arbeiter war) keine Befristung nach Wissenschaftsvertragsgesetz) dann sind es 4 Monate zum Quartalsende. Also Ende Februar zum 30.6.

Spid:
Zu den Details gehört auch, daß im Falle des Versuches einer sachgrundlosen Befristung möglicherweise ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt - mit für den TE günstigerer Kündigungsfrist.

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