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[NW] Mehrarbeit nach Beförderung
Uschi:
Hallo zusammen, ich bin zwar tarifbeschäftigte Lehrerin in NRW. Da aber das Arbeitsrecht für TB-Lehrkräfte sich am Dienstrecht für Beamte orientiert, bin ich hier vermutlich richtig.
Zum Sachverhalt: Meine Schulleiterin vertritt die Auffassung, dass Lehrkräfte nach jeder Beförderung mindestens zwei Arbeitsstunden pro Woche und Beförderungsstufe zusätzlich leisten müssen. Damit ist keine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung gemeint, sondern die Übernahme zusätzlicher Verwaltungstätigkeiten im Rahmen des Beförderungsamtes. Das klingt in den Ohren einer TB ziemlich schräg. Auf welche Rechtsgrundlage kann sich meine Chefin dabei beziehen? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtslage?
Yvonne:
--- Zitat von: Uschi am 12.02.2021 19:00 ---Da aber das Arbeitsrecht für TB-Lehrkräfte sich am Dienstrecht für Beamte orientiert, bin ich hier vermutlich richtig.
--- End quote ---
Das bezweifle ich sehr. Angestellte Lehrer*innen sind ganz normale Tarifbeschäftigte. Was Du meinst, wären allenfalls DO-Angestellte, die es aber im Schulbereich nicht gibt. Ich würde die Frage im passenden Forum stellen, und die Chancen sind gut, dass es eine Antwort gibt.
Pepper2012:
Diesen Thread hatten wir von Dir doch schonmal...
Waren die Antworten etwa nicht zufriedenstellend?!
calmac:
Es gibt doch Gerichtsurteile dazu.
Die Gerichte gehen davon aus, dass ein beförderter Lehrer seinen Unterricht effizienter planen und gestalten kann, so dass man Zeit für die Zusatzaufgabe hat.
Bei jeder Ausschreibung steht, dass die Beförderung mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden ist. Wenn man eine Zusatzaufgabe nicht machen möchte, brauche man sich nicht bewerben.
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: calmac am 15.02.2021 13:57 ---Es gibt doch Gerichtsurteile dazu.
Die Gerichte gehen davon aus, dass ein beförderter Lehrer seinen Unterricht effizienter planen und gestalten kann, so dass man Zeit für die Zusatzaufgabe hat.
Bei jeder Ausschreibung steht, dass die Beförderung mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden ist. Wenn man eine Zusatzaufgabe nicht machen möchte, brauche man sich nicht bewerben.
--- End quote ---
Würde ich für den Fall der Verbeamtung genau so sehen. Da die TE aber tariflich Beschäftigt ist sollt edie Lage hier anders sein.
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