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[NW] Mehrarbeit nach Beförderung

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McOldie:
Die Arbeitszeit für angestellte Lehrkräfte richtet sich nach § 44 TV-L nach den Bestimmungen für die ent-sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung.

Spid:
Das Maßgebliche dazu wurde doch bereits hier ausgeführt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113436.0.html

Insbesondere:
Die beamtenrechtlichen Regelungen finden zum Teil im Hinblick auf Arbeitszeit und Eingruppierung aufgrund tarifrechtlicher Regelung Anwendung - aber eben im Rechtsrahmen eines Arbeitsverhältnisses. Die beamtenrechtlichen Regelungen gelten - sofern sie Anwendung finden - nicht unmittelbar, sondern lediglich durch tarifvertraglichen Verweis und somit als tarifliche Regelung, also auch nur insoweit, wie tarifliche Regelungen Sachverhalte eines Arbeitsverhältnisses regeln dürfen und durch die vom BAG in seiner gefestigten Auslegungsregel tariflicher Normen dahingehend, als daß diese stets so auszulegen sind, daß sie höherrangigem Recht - was in diesem Fall Arbeitsrecht und Grundrechte betrifft, nicht jedoch das Beamtenrecht, das als solches ja keine Geltung hat - nicht widersprechen. Mithin muß eine tarifbeschäftigte Lehrerin auch nach einer Höhergruppierung nur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang erbringen, der AG kann soviele Aufgaben übertragen, wie er lustig ist, der AN geht trotzdem nach der vereinbarten Arbeitszeit nach Hause - wenn er schlau ist.

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