Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
Monchichi:
--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 10:49 ---Um eine schriftliche Anordnung geht es nicht, es geht um eine Anordnung. Die kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Du räumst die Anordnung in der Sachverhaltsschilderung auch explizit ein:
--- Zitat von: Monchichi am 14.02.2021 10:20 ---das was ich damals angeordnet habe
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Die Frage ist also: warst Du zur Anordnung berechtigt? Und sie lautet auch: wurden die Mitbestimmungsrechte des PR verletzt, war also nach dem gelten Personalvertretungsrecht (Bund oder eines der Länder) der PR in der Mitbestimmung und wurde er entsprechend involviert? Beachte, daß die Arbeitsunfähigkeit eines oder mehrerer seiner Mitglieder dafür unbeachtlich sind.
Wenn nicht, bist Du ein übergriffiger Vorgesetzter, der seine Befugnisse überschritten und Beteiligungsrechte mit Füßen getreten hat. Wie es in den Wald reinruft...
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Der PR ist noch nie involviert gewesen, Anordnung funktioniert so: "Hans, du machst das vom Michael mit, bis der wieder da ist". Fertig.
Wieso soll ich als Fachlicher Leiter nicht berechtigt sein zur Anordnung, wenn mein Bereichsleiter doch gesagt hat, er überlässt das mit.
Monchichi:
--- Zitat von: Lars73 am 14.02.2021 10:53 ---Wurden Überstunden angeordnet und auch Zuschläge gewährt oder nur Plusstunden gewünscht?
Wenn Überstunden wurde eine Mitbestimmungsvorlage erstellt und von einer dazu befugten Person an den PR gesendet? Dann ist noch kompliziert wann die Zustimmungsfiktion bei bekannter Abwesenheit einsetzt. Ersatzmitglieder im PR gibt es nicht?
Offensichtlich ist die Sache aus dem Ruder gelaufen. Da muss man nun Vorgesetzte und ggf. Personalstelle einbinden und schauen was möglich ist. Man muss die Konfliktursachen Herausarbeiten und dann Lösungen entwickeln. Bei uns würde wohl ein Coaching der Führungskraft und entweder unser Konfliktmanagement, Personalreferat und/oder höhere Vorgesetzte aktiv werden. Zuerst sollte man Gespräche führen.
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Also bei uns gibt es auch die Möglichkeit, Samstags zu arbeiten, wer möchte. Da gibt es dann standardmäßig Überstundenzuschläge, aber ansonsten natürlich nicht.
Spid:
Wenn Arbeitsstunden angeordnet werden und diese zu Überstunden werden - sofern eines der Tarifregime des öD (TVÖD/TV-L/TV-H) Anwendung findet - stehen dafür Zuschläge zu, unabhängig vom Wochentag, an dem sie geleistet wurden. Bei Arbeit an Samstagen und Sonntagen fallen ggfs. weitere Zuschläge an. Da das für den AG teuer ist und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung berührt werden, handhaben AG die entsprechende Anorndungsbefugnis üblicherweise restriktiv. Oder werden den betroffenen AN etwa die zustehenden Zuschläge vorenthalten? Dann nähern wir uns möglicherweise sogar einem Straftatbestand!
Lars73:
--- Zitat von: Monchichi am 14.02.2021 10:53 ---Der PR ist noch nie involviert gewesen, Anordnung funktioniert so: "Hans, du machst das vom Michael mit, bis der wieder da ist". Fertig.
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Vielleicht kennen die neuen Kollegen ihre Rechte und sind der Meinung, dass es kein Gewohnheitsrecht auf nicht Beteiligung des PR und Vorenthalten der Zuschläge gibt. Da könnte dann der Kern des Konfliktes liegen. Unbedingt mit dem nächsten Vorgesetzten und dem Personalbereich sprechen wie man diese Dinge nun bereinigt.
Monchichi:
Für mein Verständnis. Wenn ich sage "Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn Überstunden anfallen, ist das entsprechend angeordnet" heißt das, Montag-Freitag ab der 1. angeordneten Überstunde gibt es Zuschlag?
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