Hallo liebe Community,
Folgender SV:
Ich habe in einer neuen Behörde 2018 angefangen und 3 Wochen bevor meine Probezeit abgelaufen ist, (Meine Behörde war so kulant und hat dann die Probezeit einfach auslaufen lassen so, dass ich einen unbefristeten Vertrag bei der Behörde habe) einen so schwerwiegenden Unfall auf dem Weg zur Arbeit gehabt, dass ich bis einschließlich 01.01.2019 nicht gearbeitet habe und die Wiedereingliederung über die Gemeindeunfallversicherung die in solchen Fällen einsteigt, über 2,5 Monate gemacht so, dass ich ab 15.02.2019 wieder Vollzeit gearbeitet habe mit voller Bezahlung(Hätte mit deutlich mehr Zeit nehmen müssen und habe den Unfall und die Arbeit selbst auch unterschätzt). Mitte Juni 2019 musste ich aufgrund des Unfalls nochmals Operiert werden und habe ein Jahr Pause gemacht bzw. war ich krankgeschrieben und die GuV hat weiter Verletztengeld gezahlt.
Jetzt habe ich Juni letzten Jahres eine Wiedereingliederung in der alten Abteilung gemacht wo ich früher war.
und gelte seit Februar 2021 als arbeitsfähig und für die ersten 3 Monate übernimmt die GuV mein Gehalt zu 50 % und die darauffolgenden 3 Monate also sprich von Mai bis Juni wird die GuV mein Gehalt zu 30 % übernehmen.
(EG
Meine Frage ist nun folgende:
-Wenn nach diesen 6 Monaten jetzt von meinem Chef die Rückmeldung kommt ok er schafft nicht mehr, die Anforderungen von EG 8.
-Kann ich dann automatisch runtergruppiert werden ?
-Wird die GuV die Differenz bezahlen wenn ich runtergruppiert werde am Beispiel einer Unfallrente oder eines Vergütungsausgleichs?
Ich hoffe Ihr könnt mir anhand von Erfahrungsberichten helfen.
Vielen Dank im Voraus