Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vertrag auf e6 unterschrieben und Wechsel auf e8
Maximus2584:
Hallo, ein Beispiel man bewirbt sich auf mehrere Stellen(normal ), und bekommt zwei Zusagen, jedoch mit ca. einem Monat Abstand. Kurz gesagt, man hat schon als Beispiel für den 01.04.2021 den Vertrag unterschrieben auf e6 Stufe 1. Jetzt plötzlich wird einem ein Vertrag für e8 ab dem gleichen Zeitraum angeboten. Es ist verständlich, dass man noch keinen Tag beim Arbeitgeber für e6 gearbeitet hat. Hat man damit die Voraussetzungen für eine Einstellung auf e8 und Stufe zwei dann automatisch erfüllt und muss eine Versetzung beantragt werden(handelt sich um den gleichen Arbeitgeber nur ein anderer Bezirk) oder wie ist denn das Verfahren ohne das man eigenständig kündigen muss. Ich hoffe es ist verständlich. Die zweite Frage ist auch, kann der zweite Arbeitgeber seine schriftliche Zusage auf e8 einfach zurückziehen, wenn dieser erfährt, dass man einfach bei einem anderen unterschrieben hat, bis man die Antwort erfahren hat(man muss sich ja absichern). Vielen Dank :)
Spid:
Es handelt sich doch laut Sachverhaltsschilderung um denselben AG. Schließt dieser mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag, gilt dieser. Sofern das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 14:00 ---Es handelt sich doch laut Sachverhaltsschilderung um denselben AG. Schließt dieser mit Dir einen neuen Arbeitsvertrag, gilt dieser. Sofern das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Bedeutet sollte man beim vorherigen Arbeitgeber auch nur 1 Tag anfangen würde es sich um Höhergruppierung handeln, das reicht ja schon aus :).
Spid:
Welcher vorherige AG? Es ist doch derselbe.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 14:06 ---Welcher vorherige AG? Es ist doch derselbe.
--- End quote ---
Allgemein gesagt handelt es sich um Land Berlin, um Senat und BA.
Senatsangebot auf e6 ab 01.04.2021, so wir gehen davon aus man fängt dort an und arbeitet eine Woche.
Dann nimmt man das andere Angebot sagen wir mal ab dem 01.05.2021 an vom BA, somit läuft es ja auf eine Versetzung aus, wenn man dem BA mitteilt, dass man bereits im ÖD beschäftigt ist eine Versetzung zu beantragen wäre...Die Daten sind ja nur Beispiele...
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