Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-L Zulage statt Höhergruppierung wegen fehlender Planstelle

<< < (2/4) > >>

Zeth:
Danke für eure Einschätzung. Ich werde meine Personaler entsprechend aufmerksam machen. Dies betrifft ja auch nicht nur mich, sondern weitere Höhergruppierungen.

Novus:
Lass dir einfach schriftlich geben, dass deine Zeiten auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden wenn die Stelle da ist. Ich hab hier ganz oft das Gleiche Problem, bis das Finanzministerium die Stellen genehmigt hat und sie im System sind kann man gar nichts anderes tun als eine Zulage zu zahlen, weil unsere Software das nicht hergibt :)

Ach ja: wenn spid jetzt sagt: Auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt das nicht gerade, auch dann brauchts mindesten 5 - 6 Monate bis die Stelle da ist :D  Mindestens, hab 2 gerichtliche Anordnungen auf dem Schreibtisch welche ich schlicht nicht umsetzen KANN, da hilft dir auch kein Gericht.

Das richtige Gehalt wird aber natürlich gezahlt :D

Spid:
Einfach Erzwingungshaft beantragen, dann geht das ganz schnell.

Novus:
Erzwingungshaft gegen wen, und auf welcher Basis? Wenn doch niemandem Nachteile entstehen?

Spid:
Um Nachteile geht es nicht, es geht um Rechtsdurchsetzung. Wenn Du gerichtliche Anordnungen gegen Deinen AG auf dem Tisch hast, lassen sich diese durch Erzwingungshaft durchsetzen - üblicherweise gegen den Vertreter des AG. Erzwingungshaft ist kein sonderlich seltenes Instrument der Rechtsdurchsetzung im Zivilrecht - dafür aber ein sehr effektives.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version