Weder ich noch das BAG haben Berufserfahrung angeführt, weshalb es auch als Gegenrede ungeeignet ist, deren Wirkung im Entgeltsystem zu bestreiten.
Inwiefern ist das Tarifsystem ab Stufe 3 in seiner rechtlichen Wirkung von der Berufserfahrung abhängig?
Da durch dass, dass BAG festgestellt hat, dass dies die Intention der TVP war?
Ok also stellen wir fest:
Der Stufenanstieg ab Stufe 3 hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun, denn in dem TV ist bei der Regelung zum Stufenanstieg nichts in dieser Richtung geregelt.
Der BAG hat festgestellt, dass die TVP mit dem Stufenanstieg die Berufserfahrung honorieren wollten.
Hat das BAG denn auch festgestellt, dass dies die Wirkweise des Entgeltsystems ist?
Du darfst gerne Kita-Leitungen erläutern, wie konstruiert ihre Lebenswirklichkeit ist.
Ich stelle also Fest, dass ein Verbleib gegen den Willen des TB in Stufe 2 nicht möglich ist. nur möglich ist, wenn während seins Arbeitslebens jährlich seine unveränderten auszuübende Tätigkeiten zu einer Änderung seiner Eingruppierung führen und zwar alternieren mal eine Höhergruppierung und mal eine Herabgruppierung.
Sehr schön, woran man sich bei einer klammern kann.
Da wir ja nun festgestellt haben, dass die TVP eine Berufserfahrung honorieren wollten, es aber tarifliche nicht umgesetzt haben, sondern nur ein System geschaffen haben, in dem jeder der eine durchschnittliche Leistung erbringt per Zeitablauf, ohne das er Berufserfahrung sammeln müsste in den Stufen ansteigt.
Es ist also ein System was Leistung belohnen und Minderleistung bestrafen kann, mehr nicht und ansonsten durch Zeitablauf, den treuen MA belohnt.
Inwiefern wird also dem MA Geld vorenthalten?
EDIT:
Aber wir sind uns somit einig, dass die Stufen ab Stufe 3 der Entgelttabelle in keinster Weise Erfahrung abbilden