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Vom gD in den hD selbe Behörde

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Kimonbo:

Guten Tag,
Ich, Master Studium, bin im gD in meiner Behörde tätig als Sachbearbeiter. Nun wird intern auf hD Stellen ausgeschrieben (ab A13)
Fragen:

1. Was passiert mit meiner Erfahrungsstufe? (Ich bin momentan A10 Stufe 4)
2. verliere ich meinen Lebenszeitbeamten Status wenn ich mit A13 „neu anfange“?
3. Ich habe mal gelesen, dass ich 2.5 Jahre auf dem Dienstposten sein muss, um endlich in die A13 zu kommen, kann das sein?

Also grundsätzlich, was passiert mit den gD Status, wenn man sich in der gleichen Behörde auf hD bewirbt und genommen wird?

Danke

EiTee:
1. bleibt erhalten
2. nein siehe 3.
3. Wenn dein Master keine Laufbahnbefähigung für den hD enthielt, dann wird das genau so laufen.

Du verbleibst auf deinem DP im gD bis du die Laufbahnbefähigung erworben und dich entsprechend bewährt hast.

Kimonbo:
Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten

Asperatus:
Wenn die Stellen intern ausgeschrieben sind und die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes Voraussetzung ist, wirst du dich nicht erfolgreich bewerben können. Zwar erfüllst du die Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahnbefähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes, aber dir fehlt wohl die hauptberufliche Tätigkeit von min. 2,5 Jahren, die nach Art und Schwierigkeit einem Amt der Laufbahn entspricht. Zumindest hast du nicht geschrieben, dass du solche Tätigkeiten vorweisen kannst. Zudem müsste dein Studiumabschluss zur Laufbahn (technisch, nichttechnisch,...) passen. In welchem Studienabschluss hast du deinen Master absolviert?

Für den Aufstieg nach § 24 Bundeslaufbahnverordnung, an die EiTee vermutlich denkt, muss man an einem für Regelbewerber (externe Auschreibung) vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

In dem Falle würde die Erfahrungsstufe weiterlaufen und der Status als Beamter auf Lebenszeit bliebe erhalten. Allerdings bliebe man 3 Jahre (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD + 0,5 Jahre Bewährungszeit) im bisherigen beamtenrechtlichen Status (mit entsprechend "alter" Besoldung), obwohl man bereits als Referent verwendet wird.

Unknown:

--- Zitat von: Asperatus am 16.02.2021 16:52 ---Allerdings bliebe man 3 Jahre (2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hD + 0,5 Jahre Bewährungszeit) im bisherigen beamtenrechtlichen Status (mit entsprechend "alter" Besoldung), obwohl man bereits als Referent verwendet wird.

--- End quote ---
Bist du sicher das die 0,5 Jahre Bewährungszeit auch im Eingangsamt abzuleisten sind? Denn würde man vorher 2,5 Jahre in der freien Wirtschaft arbeiten und man bekommt dadurch die Laufbahnbefähigung, würde man auch als A13 Regierungsrat eingestellt werden oder nicht?

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