Autor Thema: [Allg] Verbeamtung + Eingruppierung/Einstufung + "Hessens Sonderweg"  (Read 3636 times)

Talleyrand

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Hallo Zusammen,

ich komme gerade wie die Jungfrau zum Kind: nach Wechsel aus der Wirtschaft in den öD sprechen jetzt alle von Verbeamtung....

  • vermutlich ist die Stelle mit A13 bewertet. Ich habe aber bereits E13/6 (2. Staatsex.).

    Falle ich dann trotzdem auf A13/1 zurück?
    Bei der Einstellung sind ja gerade erst meine Erfahrungszeiten bewertet worden (daher die Stufe 6) - können die nun bei einer Verbeamtung (gleiche Tätigkeit) völlig anders bewertet werden?

  • die Kosten (in höherem Alter), GKV oder PKV: wie berechnet man "Hessens Sonderweg"?

    Ich hab mich jetzt 3 Tage damit beschäftigt, und bin trotzdem nicht viel schlauer. Und der Versicherungsmakler wird mir nicht gerade das Verbleiben in der GKV in glühenden Farben ausmalen - daran verdient er ja nichts  ;)


    Danke jetzt schon für jeden Hinweis!

    Talley
« Last Edit: 18.02.2021 00:46 von Admin2 »

Mask

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Die Stufenzuordnung als Beamter richtet sich nach den 28,29 HBesG und ist von den Stufen des TV- H völlig unabhängig.

Was ist Hessens Sonderweg?

Talleyrand

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Danke schon mal, das schaue ich mir an!

Es geht um die Frage, ob es sich in Hessen ggf. doch lohnen kann, in der GKV zu bleiben, auch wenn die nicht wie in HH 50% zahlen. Ich finde nur nichts zur Einschätzung, wieviel diese Sachleistungsbeihilfe monatlich ausmacht:

Der hessische Sonderweg
(...) Vor dem Hintergrund der nur in Hessen bestehenden „Sachleistungsbeihilfe“ stellt sich die berechtigte Frage, ob die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Hessen wirklich notwendig ist, um die Kosten für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamten zu dämpfen. Immerhin können diese nach der Abrechnung konkret erhaltener medizinischer Leistungen mit der Beihilfestelle bis zu 50 Prozent ihrer im Jahr vor der Antragstellung entrichteten Krankenkassenbeiträge zurück erhalten.
Gleichzeitig setzt die Sachleistungsbeihilfe Fehlanreize, möglichst viele medizinische Leistungen im Jahr in Anspruch zu nehmen. Dies belastet das gesamte Gesundheitssystem unnötigerweise. Wer dieser Systemlogik nicht folgt und sich zudem robuster Gesundheit erfreuen kann, bleibt auf den vollen Kosten der Krankenversicherungsbeiträge sitzen.
Die Diskussion in Hessen
Der DGB fordert seit längerer Zeit die Einführung der pauschalen Beihilfe. Die GEW Hessen und der hessische DGB wollen jetzt innergewerkschaftlich verstärkt über die pauschale Beihilfe informieren
und die Debatte befördern.
Bei einem ersten Gespräch des DGB Hessen-Thüringen mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) verwies dieser Ende 2019 auf die in seinen Augen ausreichende hessische Sachleistungsbeihilfe.


(von GEW-Hessen.de, auch wenn ich kein Lehrer bin).

Mask

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Okay du meinst die Sachleistungsbeihilfe (sorry, hessischer Sonderweg hatte ich noch nie gehört) dazu erfährst du auf der Seite des RP alles was du wissen musst (einfach RP Kassel und Sachleistungsbeihilfe bei einer Suchmaschine deiner Wahl eingeben). Praktische Erfahrung habe ich damit keine da ich, wohl wie 90 Prozent aller hessischen Beamten privat versichert bin mit Beihilfeanspruch, vielleicht weiß dass jemand anders mehr?

Mask

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Das lässt mich jetzt tatsächlich nicht los, hier mal der Text des RP dazu:

"Sachleistungen

Die gesetzlich freiwillig versicherten Beamten und Versorgungsempfänger ohne Beitragszuschuss können zu Sachleistungen Beihilfe erlangen.
Sachleistungen sind diejenigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die nach Gesetz und Satzung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Augenoptikern, medizinische Hilfspersonen (z.B. Masseuren) usw. lediglich aufgrund der Vorlage der Krankenversichertenkarte erbracht werden, ohne dass der Patient in eine Rechtsbeziehung zu den Vorgenannten tritt.

Zu diesen Sachleistungen können Beihilfen bis zur Höhe der während der letzten zwölf Kalendermonate vor Antragstellung entrichteten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherungsbeiträge) zu einem Bemessungssatz von 50 v.H. gewährt werden.

Erfasst werden auch die Sachleistungen, die aus dem freiwilligen Krankenversicherungsverhältnis als Familienkrankenhilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige erbracht werden.

Wie kann ich als gesetzlich freiwillig Versicherter Sachleistungsbeihilfe erlangen?

Die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, BEK, DAK, TKK, Forum BKK usw.) halten in Hessen Vordrucke vorrätig zum Nachweis erbrachter Leistungen (Sachleistungsbescheinigungen) für

a) Ärzte

Die/Der Beihilfeberechtigte

teilt seinem behandelnden Arzt mit, dass sie/er gesetzlich freiwillig krankenversichert ist und überreicht diesem einen Vordruck zur Bescheinigung von Sachleistungen.

Der Arzt bescheinigt

    das jeweilige Behandlungsdatum und
    die erbrachten Leistungen durch Eintragen der Gebührenziffern
    in den Vordruck und berechnet hierfür zum Ausgleich für den erbrachten Schreibaufwand ein Entgelt. Als beihilfefähig anerkannt werden hierfür bis zu 5,36 €.

Mit dem vom Arzt ausgehändigten Nachweis wendet sich die/der Beihilfeberechtigte nunmehr an seine Krankenkasse und lässt sich den Geldwert zu den vom Arzt erbrachten Leistungen bescheinigen.

b) Apotheken

Die/Der Beihilfeberechtigte

    geht mit seinem vom Arzt ausgestellten Kassenrezeptsowie dem Apothekenvordruck der Krankenkasse zur Apotheke.
    Die Apotheke setzt für die bezogenen Arzneimittel
    die Bruttopreise,
    die Eigenanteile,
    den Apothekenstempel sowie
    das Datum und die Unterschrift des Apothekers

ein und gibt den Nachweis zurück an die/den Beihilfeberechtigten.

Die nunmehr kompletten Nachweise reicht die/der Beihilfeberechtigte- unter Beachtung der Verjährungsvorschrift des § 17 Abs. 10 HBeihVO -. (1 Jahr ab dem Datum der einzelnen Behandlung/Kauf der Arznei pp) mit seinem Beihilfeantrag bei seiner Beihilfestelle ein.

Dem Beihilfeantrag ist zusätzlich eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse über die während der letzten 12 Monate vor Antragstellung monatlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Beiträge zur Pflegeversicherung) beizufügen.

Die Bescheinigung der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge kann auch auf die Sachleistungsbescheinigung gesetzt werden."

Ich verstehe das jetzt so (nach einmaligen durchlesen, ohne Erfahrung in dem Bereich und ohne die entsprechenden Rechtsnormen quergelesen zu haben, daher alles ohne Gewähr) dass ich als freiwillig der der GKV versicherter Beamter erstmal den vollen GKV-Beitrag zahle.

Der Einfachheit halber sagen wir mal, dass sind 100 € pro Monat (ja ich weiss, viel mehr in Wirklichkeit) also 1200 € im Jahr.

Wenn ich nun innerhalb dieses Jahres gewisse medizinische Leistungen in Anspruch nehme, kann ich mir hierüber eine Bescheinigung über den Wert dieser Behandlung aushändigen lassen und diese bei der Beihilfe als Sachleistungsbeihilfe erstatten lassen; dies geht allerdings nur bis zu maximal 50 % der von mir gezahlten GKV-Beiträge, also in unserem Beispiel 600 € jährlich.

Wenn ich das so korrekt verstanden habe, wäre die Sachleistungsbehilfe (und damit die "Linderung" meiner GKV-Beiträge) von der Zahl meiner Arztbesuche abhängig, d.h. ich müsste, um jedes Jahr möglichst viel meiner gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen, möglichst viele Leistungen in Anspruch nehmen. In Jahren ohne Arztbesuche bleibe ich auf den vollen Beiträgen sitzen

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Wenn ich das so korrekt verstanden habe, wäre die Sachleistungsbehilfe (und damit die "Linderung" meiner GKV-Beiträge) von der Zahl meiner Arztbesuche abhängig, d.h. ich müsste, um jedes Jahr möglichst viel meiner gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen, möglichst viele Leistungen in Anspruch nehmen. In Jahren ohne Arztbesuche bleibe ich auf den vollen Beiträgen sitzen

Das ist echt interessant. Und erschreckend, welcher Aufwand da betrieben werden muss, statt einfach eine pauschale Beihilfe zu gewähren. Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Beschäftigten der Beihilfestelle?

Talleyrand

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Wow, danke!

Ja, in der Theorie hatte ich das ansatzweise auch so verstanden, konnte es nur nicht glauben. In der Praxis kann man das dann aber wohl nur vorab ungefähr berechnen, wenn man

a.) herausfindet, mit welchen Werten welche Sachleistungen berechnet werden (dies erfährt man ja als gesetzlich Versicherter grds. erstmal nicht, anders, als bei einer PKV)

b.) schaut, welche Arztbesuche etc. überhaupt Sinn machen (Kontrolluntersuchungen, Vorerkrankungen etc.), wenn man das ausreizen wollen würde,

c.) die Beitragshöhe zur GKV anhand der künftigen Dienstbezüge (die ja auch noch nicht ganz klar sind) berechnet,

d.) parallel für die PKV Angebote einholt (inkl. der prognostizierten Steigerungen im Alter)

e.) und sich dann anschaut, ob man so viele Sachleistungen (jedes Jahr) erhalten kann, dass sich der GKV-Betrag soweit reduziert, dass er im Schnitt unterhalb des PKV-Beitrags liegen würde - und zwar bis zur Pension/Rente.

Da ich keine Vorstellung habe, ob die 50% (also vielleicht 5.000 € p.a.) leicht zu erreichen wären mit dem "Sammeln" von Arztbesuchen/Untersuchungen, die zu üblichen GKV-Sätzen berechnet werden, mache ich mich mal an die Recherche.

Das ist zwar ziemlich kompliziert und aufwändig, aber jetzt weiß ich jedenfalls, dass ich das nicht umsonst mache, weil ich irgend etwas falsch verstanden habe - dafür ganz herzlichen Dank!

Und - ja - angesichts dieses komplizierten Verfahrens könnte man auf die Idee kommen, dass das Land ein irgenwie geartetes Interesse daran hat, dass nicht alle Neu-Beamten plötzlich in die GKV gehen. Honi soit qui mal y pense ... ;)

Mask

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Beihilfeanspruch in Höhe von 5k hatte ich in siebzehn Jahren Beamtenverhältnis genau einmal, in den Jahr wurde ich operiert und vorher in das MRT gelegt. Mit normalen Vorsorgeuntersuchungen bekommst du im Jahr vielleicht 500€ maximal zusammen

Pukki

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Der Einschätzung schließe ich mich an. Da kann man zwar in Ausnahmefällen auch schnell mal drüber kommen, wenn zum Beispiel irgendwelche Operationen anstehen.

Ich habe seit meiner Verbeamtung vor 13 Jahren in einem Jahr den Fall gehabt, dass ich mal krankheitsbedingt deutlich im vierstelligen Bereich war. Das umfasste dann aber neben verschiedenen Fachärzten, die ich besuchen durfte, auch ein CT und im Anschluss noch eine ganze Reihe an Therapiestunden. Das dürften damals alles in allem inklusive der sonst üblichen Voruntersuchungen ungefähr 4.000 € gewesen sein - insgesamt, wohlgemerkt.