Hallo zusammen,
ich bin Staatsbeamter an einem Landratsamt in Bayern.
Unserer Personalabteilung lehnt Anträge auf Kinderkrankentage (schulpflichtiges Kind) mit dem Hinweis auf mögliche Notbetreuung ab. Aber eigentlich soll man die Kinder ja nicht in die Notbetreuung geben.
Ich ging davon aus, dass die Regelungen wie bei den gesetzlich Versicherten analog übernommen werden sollten.
D.h. es ist kein Resturlaub, Gleitzeit einzubringen. Auch Homeoffice ist doch kein Argument.