Beschäftigte, die ein Entgelt gemäß Anlage E zum BT-K oder zum BT-B
erhalten, erhalten ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 70 Euro
(Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt die Pflegezulage an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
Anlage E = P-Tabelle
Also nur die Beschäftigten im Bereich BT-K/BT-B in der P-Tabelle erhalten diese Zulage. Die Beschäftigte, die nach der allgemeinen Tabelle (Anlage A) im Bereich BT-K/BT-B bezahlt werden, erhalten diese Zulage nicht.