Für die Laufbahnbefähigung wird dir schon einmal Berufserfahrung "abgezogen". Das kommt immer aufs Land an u nd können meine ich schon einmal 1,5 Jahre sein. Deshalb ist Stufe 2 garnicht so unwahrscheinlich.
Bis jetzt ist von einem Jahr die Rede für Stufe 2.
Das heißt, 4 weitere Jahre Berufserfahrung fallen dann einfach unter den Tisch?
Das kann doch nicht sein. Wer tut sich sowas an?
Allerdings sollte man nicht aus rein monetärer Gründen in das Beamtenverhältnis wechseln. Dieses besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis ist nämlich weit mehr als nur "mehr Netto".
Das erhoffe ich mir ebenso. Allerdings: Auch der Dienstherr will doch (erstmal) Kosten sparen. Sonst würde mir sicher keine Verbeamtung angeboten werden. Aber ein unzufriedener Beamter will ich auch nicht sein, deshalb habe ich ja auch dieses Thema erstellt.
E9b =A11?? Bei uns ist E11 = A11. In welchem Bundesland bist du und welche Richtung?
Es ist die Hauptstadt und die E9b wurde "vermutet". Ich war vorher beim Bund auf einer „A9 bis A11“-Stelle. Da war für mich auch transparenter, dass es bei Verbeamtung mit A9 beginnt :-).
Vielleicht habe ich einfach den falschen Antrag bekommen?
Hätte ich statt „erstes Einstiegsamt (= A9)“ besser direkt das zweite Einstiegsamt (=A10?) bzw. das dritte Einstiegsamt (=A11?) benennen sollen?
Ich werde nächste Woche mit der Personalabteilung sprechen. Die können hoffentlich meine Fragezeichen auflösen und erklären, was gesetzmäßig im Beamtenrecht in meinem Fall möglich ist, was üblich ist und, was nicht geht oder gehen soll.
Und alternativ kann ich mir immer noch eine E10 suchen, in der ich dann demnächst an Dienstjahren in die Stufe 4 vorrücke. Meine gegenwärtige Aussicht: Sieben Jahre insgesamt in der 9 (ob nun E oder A davor) verbleiben, bevor sich frühestens ein Aufstieg in die 10 ergeben soll, fühlt sich zu lang an
. Und im Moment tut sich so viel durch den Generationenwechsel. Aber vielleicht keine Verbeamtung mehr in meinem Bereich, wenn das Abgeordnetenhaus demnächst neu besetzt ist.