Autor Thema: [Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?  (Read 6398 times)

Hauruck

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Hallo,

hier mal folgender Sachverhalt mit der Bitte um Einschätzung:

Ich sitze derzeit auf einer Stelle, die mit E9b (Vermutung) bzw. A11 für Beamte dotiert ist.
Mir wird eine Verbeamtung angeboten, die ich eigentlich auch annehmen will... oder wollte.

Nachdem immer von A11 die Rede war, hat mir die Personalabteilung vor zwei Wochen geschrieben, dass nur Folgendes möglich sei:

In 2021: Verbeamtung auf Probe mit A9 / 2
In 2022: frühestens Verbeamtung auf Lebenszeit
In 2023: A10
In 2024: A11
Und auch diese Reihenfolge ginge nur mit Antrag der Dienststelle auf Übernahme höherwertiger Tätigkeiten (bis jetzt noch nicht gestellt) und einer Art Bewährung?

Bei Verbeamtung würden demnach drei meiner fünf Jahre Berufserfahrung, die einschlägig sind, unberücksichtigt bleiben (bei Beginn in A9 / 2).
Und das ist dann bitter. Weil ich Netto nach Abzug einer PKV für mich (Mitte 30) dann finanziell schlechter dastehen würde als derzeit mit der E9b Stufe 3.

Ich hatte wirklich die Hoffnung, ich würde Netto mehr raus bekommen, wenn ich auf die Verbeamtung eingehe. Und fand es positiv, dass die Verbeamtung ohne ein Referendariat oder Vorbereitungsdienst möglich ist (Stichwort "Quereinsteiger"!?).

Gibt es andere Möglichkeiten, Wege oder Rechtsgrundlagen, doch noch früher auf die A11 zu kommen oder die Berufserfahrungsjahre zu retten?

Macht eine Verbeamtung in diesem Fall dann monetär überhaupt noch Sinn?
Oder sollte ich lieber im Angestelltenverhältnis verbleiben und versuchen, mir eine neue Stelle... z.B. ab E10... zu suchen?

Danke für Tipps und
Ratschläge!
Hauruck
« Last Edit: 18.02.2021 00:43 von Admin2 »

EiTee

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Antw:Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #1 am: 17.02.2021 18:49 »
Berücksichtigt man, dass kein Recht auf eine Beförderung besteht, so ist der Dir aufgezeigte Weg in meinen Augen schon ziemlich gut. Auch wenn die Aussage Dir gegenüber (egal ob schriftlich oder mündlich) keine rechtliche Bindung entfaltet und Du somit auch in A9 hängenbleiben könntest. Ist der Weg der Verbeamtung mit Mitte 30 immer noch, auf langfristige Sicht, die bessere Wahl. Die Behörde könnte sicher auch mehr Zeit anrechnen, eine Verpflichtung hierfür gibt es aber nicht.

Hier stünden aktuelle in E9b/3 inkl. JSZ ungefähr 27950€ gegen 30300€ in A9/2. Die Höhe der PKV kann von bis gehen, hängt halt von Deinem Gesundheitszustand ab und wird sich grob zwischen 3-4000 im Jahr bewegen. Würde bedeuten, Dir Fehlen ca. 650 - 1650 € p.a. (erstmal). Die Zahlen sind natürlich nur Richtwerte. Du hast dir die Szenarien aber sicher schon  selbst genau durchgerechnet und weißt daher wann du den Break-even-Point erreichst.
Beamter wird man halt nicht des Geldes wegen *hust*

Hauruck

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Hallo EiTee und vielen dank für deine Antwort!

Frage:
Demnach komme ich an der A9 bei Verbeamtung auf Probe nicht herum, aber es gibt einen Spielraum von Seiten des Dienstherren, mich auch in die A9 / 3 in der Probezeit aufzunehmen? Zumindest die Stufe ist nicht gesetzmäßig auf die 2 beschränkt und ein Entgegenkommen/Einigung ist denkbar?

PKV hatte ich schon mal angefragt und verglichen. Ich rechne mit zirka 3.600 Euro im Jahr (HuK-Coburg) bis 4.000 Euro im Jahr (Debeka). Gesundheitlich bin ich immer noch fit/habe keine dauerhafte Beeinträchtigung.

Bastel

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Für die Laufbahnbefähigung wird dir schon einmal Berufserfahrung "abgezogen". Das kommt immer aufs Land an u nd können meine ich schon einmal 1,5 Jahre sein. Deshalb ist Stufe 2 garnicht so unwahrscheinlich.

Feidl

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Ich hatte wirklich die Hoffnung, ich würde Netto mehr raus bekommen, wenn ich auf die Verbeamtung eingehe. Und fand es positiv, dass die Verbeamtung ohne ein Referendariat oder Vorbereitungsdienst möglich ist (Stichwort "Quereinsteiger"!?).
Und deswegen wäre es auch unfair, wenn du die volle Zeit angerechnet bekommst, während Beamte, die den Weg über den Vorbereitungsdienst gehen, Zeit  (und schlechtere Bezahlung) dafür aufbringen mussten.

Weiterhin scheinst du dem Vorurteil aufgessen zu sein, dass Beamte immer mehr Nettolohn haben als vergleichbare Angestellte. Wie du siehst, stimmt das nicht.

Ob das Beamtenverhältnis monetär Sinn ergibt, kommt auf die Umstände an, insbesondere auch, wie es mit der Familienplanung aussieht.

Allerdings sollte man nicht aus rein monetärer Gründen in das Beamtenverhältnis wechseln. Dieses besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis ist nämlich weit mehr als nur "mehr Netto".

Bastel

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Stimmt. Mann muss auch mit einer verfassungswidrigen Besoldung leben können. Dieses hier oft beschworene besondere Dienst und Treueverhältnis wird anscheinend immer mehr nur vom Beamten erwartet.

DrStrange

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E9b =A11?? Bei uns ist E11 = A11. In welchem Bundesland bist du und welche Richtung?

Mask

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E9b =A11?? Bei uns ist E11 = A11. In welchem Bundesland bist du und welche Richtung?

Ist bei uns in Hessen im Bereich der Landesverwaltung ebenfalls nicht unüblich; Beschäftigte 9b, Beamte A9 bis A11 gebündelt

Hauruck

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Für die Laufbahnbefähigung wird dir schon einmal Berufserfahrung "abgezogen". Das kommt immer aufs Land an u nd können meine ich schon einmal 1,5 Jahre sein. Deshalb ist Stufe 2 garnicht so unwahrscheinlich.
Bis jetzt ist von einem Jahr die Rede für Stufe 2.
Das heißt, 4 weitere Jahre Berufserfahrung fallen dann einfach unter den Tisch?
Das kann doch nicht sein. Wer tut sich sowas an?

Allerdings sollte man nicht aus rein monetärer Gründen in das Beamtenverhältnis wechseln. Dieses besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis ist nämlich weit mehr als nur "mehr Netto".
Das erhoffe ich mir ebenso. Allerdings: Auch der Dienstherr will doch (erstmal) Kosten sparen. Sonst würde mir sicher keine Verbeamtung angeboten werden. Aber ein unzufriedener Beamter will ich auch nicht sein, deshalb habe ich ja auch dieses Thema erstellt.

E9b =A11?? Bei uns ist E11 = A11. In welchem Bundesland bist du und welche Richtung?
Es ist die Hauptstadt und die E9b wurde "vermutet". Ich war vorher beim Bund auf einer „A9 bis A11“-Stelle. Da war für mich auch transparenter, dass es bei Verbeamtung mit A9 beginnt :-).

Vielleicht habe ich einfach den falschen Antrag bekommen?
Hätte ich statt „erstes Einstiegsamt (= A9)“ besser direkt das zweite Einstiegsamt (=A10?) bzw. das dritte Einstiegsamt (=A11?) benennen sollen?

Ich werde nächste Woche mit der Personalabteilung sprechen. Die können hoffentlich meine Fragezeichen auflösen und erklären, was gesetzmäßig im Beamtenrecht in meinem Fall möglich ist, was üblich ist und, was nicht geht oder gehen soll.

Und alternativ kann ich mir immer noch eine E10 suchen, in der ich dann demnächst an Dienstjahren in die Stufe 4 vorrücke. Meine gegenwärtige Aussicht: Sieben Jahre insgesamt in der 9 (ob nun E oder A davor) verbleiben, bevor sich frühestens ein Aufstieg in die 10 ergeben soll, fühlt sich zu lang an ???. Und im Moment tut sich so viel durch den Generationenwechsel. Aber vielleicht keine Verbeamtung mehr in meinem Bereich, wenn das Abgeordnetenhaus demnächst neu besetzt ist.

N8

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Und alternativ kann ich mir immer noch eine E10 suchen, in der ich dann demnächst an Dienstjahren in die Stufe 4 vorrücke.
was bei arbeitgeberwechsel aber auch kein automatismus ist, meiner erfahrung nach. vorbeschäftigungszeiten können nach tvöd/tv-l angerechnet werden, aber dass du in stufe 3 wieder von vorne anfängst, ist auch nicht unrealistisch. hängt vielleicht auch vom personalbedarf in dem spezifischen bereich ab.

ich habe mich bei einem ähnlichen szenario wie deinem für die verbeamtung entschieden. die reguläre probezeit von drei jahren wurde wegen meiner berufserfahrung auf ein jahr gekürzt. beförderung auf a10 soll nach einem weiteren jahr erfolgen. das ist dann auch der punkt wo ich unter berücksichtigung der pkv-beiträge erstmals mehr netto raus habe als vorher nach E9b.
mir wurde allerdings die vorbeschäftigungszeit vollständig angerechnet, das bedeutete bei mir E9b/5 -> A9/7
(für die laufbahnbefähigung brauche ich in diesem bundesland zusätzlich zum studienabschluss keine berufserfahrung)

ich denke einfach, dass es sich längerfristig lohnen wird (abgesehen davon, dass ich den job nicht nur wegen des geldes gewechselt habe). alternativen wären gewesen lange (vielleicht vergeblich) auf eine beförderung zu warten, oder eben bei einem neuen angestelltenverhältnis nach E10 deutlich mehr jahre zu "verlieren".

WasDennNun

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Antw:[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #10 am: 28.02.2021 10:29 »
oder eben bei einem neuen angestelltenverhältnis nach E10 deutlich mehr jahre zu "verlieren".
In einem neuem Angestelltenverhältnis verliert man nur das, was man bereit ist zu verlieren.
Wenn Menschen bereit sind in einer Stufe x  bei einem AG anzufangen, dann ist es eine "freie" Entscheidung zwischen AN und AG.

Also ist "verlieren" eher mit "wegwerfen" gleichzusetzen.

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #11 am: 28.02.2021 12:15 »
Bitte bedenke beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis auch, dass du dafür charakterlich bis zum Eintritt in den letzten Lebensabschnitt, geeignet sein musst. Ansonsten wird Dir das seelisch und mental nicht gerade gut tun...

Wenn ich mir so verbeamtete Kollegen anschaue, deren einziger Lichtblick im Berufsalltag noch die hoffentlich demnächst stattfindende Beförderung ist, und mit welchem Gesicht sie dann aus Beurteilungsgesprächen zurück kommen, wenn es mal wieder nicht geklappt hat, habe ich schon fast immer Mitleid.

Sobald die Konkurrenz nach oben hin dann zunimmt, nimmt auch das "Hauen und Stechen" untereinander und das Duckmäuser- bzw. Arschkriechertum gegenüber den beurteilenden Verantwortlichen zu. Da ist schon beim Zuschauen teilweise Fremdschämen angesagt. Und falls sie es dann doch noch irgendwann bis ins Endamt schaffen, hält die Freude darüber nicht lange an und es wird dem Dienstherrn spätestens dann durch Bummelstreik und Erfüllung aller Beamtenklischees zurückgezahlt. Alles schon mehrfach erlebt...

WasDennNun

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Antw:[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #12 am: 28.02.2021 12:34 »
Und falls sie es dann doch noch irgendwann bis ins Endamt schaffen, hält die Freude darüber nicht lange an und es wird dem Dienstherrn spätestens dann durch Bummelstreik und Erfüllung aller Beamtenklischees zurückgezahlt. Alles schon mehrfach erlebt...
Tja, wenn man dem Esel keine Möhre mehr vor die Nase halten kann, dann bleibt er halt stehen.

N8

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Antw:[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #13 am: 28.02.2021 12:37 »
oder eben bei einem neuen angestelltenverhältnis nach E10 deutlich mehr jahre zu "verlieren".
In einem neuem Angestelltenverhältnis verliert man nur das, was man bereit ist zu verlieren.
Wenn Menschen bereit sind in einer Stufe x  bei einem AG anzufangen, dann ist es eine "freie" Entscheidung zwischen AN und AG.

Also ist "verlieren" eher mit "wegwerfen" gleichzusetzen.
da es hier im forum unzählige threads zu dem thema gibt, wie man den AG dazu bewegen kann, vorbeschäftigungszeiten vollständig anzuerkennen, bin ich offenbar nicht die einzige, die die erfahrung gemacht hat, dass man als AN da leider in einer weniger "freien" position ist
aber schön, dass das in deinem bereich oder mit deiner qualifikation unproblematisch ist

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Sprung von E9b auf A10 oder A11 (nicht) möglich?
« Antwort #14 am: 28.02.2021 12:39 »
@WasDennNun
Ganz genau, nur ist dabei immer wieder bemerkenswert und amüsant, dass dieser Esel scheinbar bei der sogenannten "Bestenauslese" auserkoren wurde.

Oder hat ihn vielmehr der lange und steinige Beamtenpfad vielleicht erst vom Zugpferd zu diesem Esel werden lassen? Philosophisch sicherlich ein interessantes Thema... ;D