Garantiebetrag bei Gewährung persönlicher Zulage

Begonnen von maulwurf, 18.02.2021 18:31

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maulwurf

Hallo zusammen,

ich wurde Rückwirkend von E9a Stufe 5 nach E10 Stufe 3 höhergruppiert. Hierzu erhalte ich eine persönliche Zulage nach §14 TV-L (Zulage aus dem Unterschiedsbetrag von E 10 Stufe 3 zu E11 Stufe 3).
Jetzt geht es darum, nach welchem Entgelt der Garantiebetrag bezahlt wird. Bekomme ich die 127,97€ aus dem Unterschied E10 zu E11 oder wird von den eigentlichen 180€ schon die persönliche Zulage abgezogen (180€ - 133,66€ = 46,34€).

Viele grüße
"maulwurf"

Isie

#1
Basis für die Zulagenberechnung ist das Entgelt, das du bei einer Höhergruppierung nach EG 11, Stufe 3 bekommen würdest. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger als der Garantiebetrag wäre, ist das das Entgelt nach E 10 Stufe 3 plus 180 EUR. Davon sind das Entgelt und der Garantiebetrag abzuziehen, die du zurzeit erhältst.

Spid

Das ist unzutreffend, da der Garantiebetrag auf die Höhe des Unterschiedsbetrages bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt ist. Dem TE steht ein Entgelt in Höhe E11/3 zu, das sich aus dem Tabellenentgelt der E9a/5, dem Garantiebetrag von 180€ und der Zulage nach §14 Abs. 3 TV-L in Höhe von 52,70€.

Isie


maulwurf