Hallo zusammen,
ich wurde Rückwirkend von E9a Stufe 5 nach E10 Stufe 3 höhergruppiert. Hierzu erhalte ich eine persönliche Zulage nach §14 TV-L (Zulage aus dem Unterschiedsbetrag von E 10 Stufe 3 zu E11 Stufe 3).
Jetzt geht es darum, nach welchem Entgelt der Garantiebetrag bezahlt wird. Bekomme ich die 127,97€ aus dem Unterschied E10 zu E11 oder wird von den eigentlichen 180€ schon die persönliche Zulage abgezogen (180€ - 133,66€ = 46,34€).
Viele grüße
"maulwurf"