Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage

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Spid:
Ein ständiger Vertreter kommt im Sachverhalt nicht vor.

Bonosteffen:
Richtig, ich bin nicht als ständiger
Vertreter ernannt worden. Dann würde ich wahrscheinlich in Abgrenzung zu den "anderen Referatsleitungen" eine persönliche Zulage bekommen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-53-voraussetzungen_idesk_PI13994_HI1434555.html

Ich sehe es als höherwertige Tätigkeit, weil das Personalreferat dies mir auch schriftlich bestätigt hat.

Spid:
Die mindere Güte Deines AG stand nicht infrage. Inwiefern entspräche die Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe?

Lothar57:
Wenn die EG15 für Tarifbeschäftigte ohnehin das Ende der Fahnenstange bedeutet, kann es dann überhaupt eine höherweritige Tätigkeit geben?

Spid:
Zumindest keine höherwertige Tätigkeit im Tarifsinne, denn

--- Zitat von: Spid am 20.02.2021 05:57 ---Eine höherwertige Tätigkeit ist eine andere Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, §14 Abs. 1 TV-L.
--- End quote ---

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