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Frage zum Arbeitszeitkonto
TurnB:
Guten Morgen,
ich hätte bezüglich der in vielen Behörden existierenden "Zeiterfassung" oder "Stechuhr" eine Frage. Immer wieder wird bei uns erwartet, dass über die normale Vollzeittätigkeit hinaus gearbeitet wird. Auch am Wochenende bei Veranstaltungen, die Corona bedingt ja nun schon einige Maße ausgefallen sind, statt dessen wird an den Wochenenden nun aber anderes an Arbeiten erwartet, von Büroumzügen intern, die an den Wochenenden gemacht werden sollen usw. Die dadurch entstehenden Überstunden, die quasi faktisch angeordnet werden, indem gesagt wird: Samstag muss der erste Stock umgezogen werden, sei um 8 Uhr da, werden grundsätzlich nicht mit einem Zuschlag vergütet oder versehen, also sind normale Stunden, die aufs Konto laufen.
Ich habe letztens mal nachgefragt und bekam als Antwort, wir hätten doch unser Zeitkonto, könnten das irgendwann, wenn mal mehr Luft ist wieder abfeiern. Da bei uns die Begriffe alle ohne Hintergrundwissen genutzt werden, also Mehrarbeit, Überstunden, Zeitkonto, wollte ich mal nachfragen, was genau mit §10 TVÖD Arbeitszeitkonto gemeint ist - ist das das normale Zeitkonto, was in vielen Behörden verbreitet ist, das eben die Zeit und Mehrarbeit als Stunden zählt, anzeigt und verwaltet oder steckt da mehr dahinter?
Mir kommt es nämlich spanisch vor, dass wenn ich meine reguläre Arbeitszeit arbeite, jede Stunde genausoviel wert ist, wie wenn ich Samstags um 8 Uhr als Hausmeister irgendwelche Arbeiten außerhalb meiner regulären Zeit machen muss, die ich nicht zeitnah wieder abgefeiert bekomme.
Ich vergleiche das gern mit Handwerkern, die ich wegen Rohrbruch oder sowas mal eben am Wochenende holen muss, also Notdienst kostet mich nachts auch mehr und am Wochenende als unter der Woche in der regulären Zeit.
Lars73:
Was steht denn in der Dienstvereinbarung zur Arbeits/-Gleitzeit?
Sa von 6-13 Uhr fallen tatsächlich keine Zuschläge an. Es stellt sich dann maximal die Frage ob es Überstunden sind.
TurnB:
Die erste Frage für mich ist, wie kommt man an diese Vereinbarungen ran, für die Kollegen, die eher im gewerblichen Bereich tätig sind, ist das immer etwas schwierig.
Was mir bekannt ist, sind Nachtzuschläge ab 21 Uhr, die aber kaum eine Rolle spielen, in der Regel ist man um die Zeit nicht mehr im Dienst.
Überstunden sind bei uns in der Regel zu machen, wenn der Vorgesetzte es für nötig hält, da wir eigentlich immer 2-3 Stunden in der Woche "Plus" machen, ist ein Abfeiern zB Montags darauf ausgeschlossen. Wird zwar immer großspurig angekündigt aber in der Praxis nicht machbar.
Spid:
Gleitzeitkonten sind regelmäßig keine Arbeitszeitkonten nach §10 TVÖD. Existiert kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, können Zeitzuschläge nicht faktorisiert gebucht werden. Sie sind auszuzahlen. Das gilt auch für Zuschläge für Arbeitsstunden, die zu Überstunden werden. Die für das Arbeitsverhältnis geltenden Dienstvereinbarungen sind im Nachweis nach §2 NachwG aufgeführt. Sollte eine dort bezeichnete Dienstvereinbarung interessant sein, kann man sie vom AG verlangen. Das läßt sich auch vor dem ArbG durchsetzen.
TurnB:
Puh. Also ich versuchs mal zu verstehen, mein Konto, ein typisches Gleitzeitkonto, ist also ein Gleitzeitkonto und hat nichts mit dem §10 TVÖD zu tun. Die Stunden, die bei mir auflaufen, sind ja angeordnete Überstunden und die sind dann auszuzahlen, also können garnicht abgefeiert werden? Ausgezahlt wird bei uns nur auf explizites Verlangen und das äußerst ungern und dann auch ohne Zuschlag, der wäre bei meiner Eingruppierung in EG6 nämlich 30% also recht viel finde ich.
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