Guten Morgen,
ich hätte bezüglich der in vielen Behörden existierenden "Zeiterfassung" oder "Stechuhr" eine Frage. Immer wieder wird bei uns erwartet, dass über die normale Vollzeittätigkeit hinaus gearbeitet wird. Auch am Wochenende bei Veranstaltungen, die Corona bedingt ja nun schon einige Maße ausgefallen sind, statt dessen wird an den Wochenenden nun aber anderes an Arbeiten erwartet, von Büroumzügen intern, die an den Wochenenden gemacht werden sollen usw. Die dadurch entstehenden Überstunden, die quasi faktisch angeordnet werden, indem gesagt wird: Samstag muss der erste Stock umgezogen werden, sei um 8 Uhr da, werden grundsätzlich nicht mit einem Zuschlag vergütet oder versehen, also sind normale Stunden, die aufs Konto laufen.
Ich habe letztens mal nachgefragt und bekam als Antwort, wir hätten doch unser Zeitkonto, könnten das irgendwann, wenn mal mehr Luft ist wieder abfeiern. Da bei uns die Begriffe alle ohne Hintergrundwissen genutzt werden, also Mehrarbeit, Überstunden, Zeitkonto, wollte ich mal nachfragen, was genau mit §10 TVÖD Arbeitszeitkonto gemeint ist - ist das das normale Zeitkonto, was in vielen Behörden verbreitet ist, das eben die Zeit und Mehrarbeit als Stunden zählt, anzeigt und verwaltet oder steckt da mehr dahinter?
Mir kommt es nämlich spanisch vor, dass wenn ich meine reguläre Arbeitszeit arbeite, jede Stunde genausoviel wert ist, wie wenn ich Samstags um 8 Uhr als Hausmeister irgendwelche Arbeiten außerhalb meiner regulären Zeit machen muss, die ich nicht zeitnah wieder abgefeiert bekomme.
Ich vergleiche das gern mit Handwerkern, die ich wegen Rohrbruch oder sowas mal eben am Wochenende holen muss, also Notdienst kostet mich nachts auch mehr und am Wochenende als unter der Woche in der regulären Zeit.