Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung in der Personalakte
Plato:
Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
ArtisTemporus:
--- Zitat von: Plato am 23.02.2021 11:17 ---Sie haben das Recht,nach 2 Jahresfrist,einen Antrag zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personallakte.
Stellen Sie einen Formlosen Antrag.
--- End quote ---
Zwar kann ich diesen Antrag stellen, aber ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet. Nach Rechtsprechung des BAG bin ich auf die Gnade des AG angewiesen.
BStromberg:
--- Zitat von: Spid am 22.02.2021 17:02 ---... und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.
--- End quote ---
;D ;D ;D
Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet :-X
Alphonso:
--- Zitat von: BStromberg am 23.02.2021 12:45 ---
Kann aber nur ein Softporno gewesen sein, wenn man das Gesicht auf dem Cover abbildet :-X
--- End quote ---
Ein Fachmann! ;D ;D
Bastel:
--- Zitat von: Spid am 22.02.2021 17:02 --- die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.
--- End quote ---
Darsteller oder Darstellerin?
So ein Lacher am Mittag ist schon was feines ;D
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