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Abmahnung in der Personalakte

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Spid:
Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.

ArtisTemporus:

--- Zitat von: Spid am 22.02.2021 15:47 ---Ich kenne Dutzende AG im öD, die auf derlei Unfug verzichten.

--- End quote ---

Dennoch hängt dieser Umstand dann wieder vom Zufall ab. Wieso Unfug? Dazu sind die AG ja schließlich im öD berechtigt.

Spid:
Ob etwas Unfug ist, hängt nicht davon ab, ob es erlaubt ist. Ein Haufen Unfug ist erlaubt. Das Anfordern der Personalakten gehört dazu. BMW fordert auch keine Personalakten von VW an - auch wenn sie das mit Zustimmung des Betroffenen dürften. Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.

FGL:

--- Zitat von: Spid am 22.02.2021 16:06 ---Und dabei sind die Personalakten bei VW wenigstens überwiegend vorbildlich geführt, was man für viele AG im öD nicht behaupten kann.
--- End quote ---
An welche wiederkehrenden Mängel denkst Du dabei?

Spid:
Unvollständigkeit, unterlassene Löschung, sachfremde Inhalte, fehlerhafte und falsche Inhalte; nicht mehrfach wiederkehrende Highlights wären Vermerke, mit denen der AG strafbare Handlungen zuungunsten der AN einräumt, Fotos aus einer Überwachung des AN während der AU und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.

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