Unvollständigkeit, unterlassene Löschung, sachfremde Inhalte, fehlerhafte und falsche Inhalte; nicht mehrfach wiederkehrende Highlights wären Vermerke, mit denen der AG strafbare Handlungen zuungunsten der AN einräumt, Fotos aus einer Überwachung des AN während der AU und - mein persönliches Highlight - die Kopie einer DVD-Hülle eines Pornofilms, die den AN als Darsteller abbildet.