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[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14

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MartinFellmann:
Liebes Team,

gibt es eine Bewährungszeit, wenn man von A13 Studienrat auf A14 Oberstudienrat befördert wird?

Viele Grüße

Martin

BStromberg:
§ 7 IV LVO NRW z.B.

Nennt sich "Erprobungszeit" und ist m.W.n. in quasi allen Ländern und beim Bund eine Beförderungsvoraussetzung.

Kann man für sich und sein einschlägiges Bundesland durchaus mal selbst recherchieren, wenn man sich zum Oberstudienrat befördern lassen möchte  ???

Pisa ist mehr, als bloß ein schiefer Turm.

MartinFellmann:
Kann man das irgendwo bei Schure oder so nachlesen? Habe jetzt bestimmt 2 Stunden recherchiert aber es nirgendwo gefunden ... auf keiner Seite ...

MartinFellmann:
Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen

Alphonso:
Hallo, Beförderung kann etwas mit Laufbahnen zu tun haben, also bietet sich ein Blick in die entsprechende Laufbahnverordnung des Landes Niedersachsen an: In diesem Fall die NLVO. Bei der Suche nach dem Wort Beförderung oder nach Hinweis noch besser "Erprobung" sollte man im § 10 fündig werden. Hr. Stromberg hat mit seinem Beispiel aus NRW bereits den Hinweis gegeben.


--- Zitat ---(1) 1Die Beförderung setzt die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit auf einem mindestens dem höheren Amt zugeordneten Dienstposten voraus. 2Die Erprobungszeit nach § 20 Abs. 2 NBG dauert für Ämter der Besoldungsgruppen A 3 bis A 13 drei und im Übrigen sechs Monate. 3Sie kann in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 1 verlängert werden; sie soll die Dauer eines Jahres nicht überschreiten.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 dauert die Erprobungszeit sechs Monate, wenn bei der Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 13 ein nach § 3 Abs. 1 regelmäßig zu durchlaufendes Amt nach § 3 Abs. 4 nicht durchlaufen wird.
--- End quote ---

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