Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Bewährungszeit A13 auf A14

<< < (2/2)

2strong:

--- Zitat von: MartinFellmann am 23.02.2021 00:04 ---gibt es eine Bewährungszeit, wenn man von A13 Studienrat auf A14 Oberstudienrat befördert wird?

--- End quote ---
Eine grundsätzlich erforderliche sechsmonatige Erprobung entfällt, wenn Du bereits zuvor (hinreichend lange) auf einem Dienstposten tätig warst, der einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 zugeordnet war. Ist Dir bekannt, ob Iberräte bei Euch sogenannte Funktionsstellen innehaben, also zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen?

MartinFellmann:
Also ich komme von a13 und gehe auf eine neue Schule mit einer a14 zulagenstelle, da die vom Land nicht nicht da ist.

Bewerbungsverfahren, Gespräch zum Amt etc. ist alles identisch, deswegen auch die 6 Monatige Probezeit denke ich.

Und wenn dann die offizielle Planstelle vom Land kommt, wird das sozusagen von der zulagenstelle zur offiziellen Planstelle.

Ist eine Privatschule und ich werde vom Dienst beurlaubt unter Fortzahlung der Bezüge...

Aber dann ist es ja trotzdem normal mit den 6 Monaten, korrekt?

Nennt man das Bewährungszeit oder Probezeit ?

2strong:
Nennt sich Erprobungszeit.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version