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Würdet Ihr nochmal im ÖD anfangen?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 03.03.2021 16:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 03.03.2021 16:18 ---Kann deine Rechnungen derzeit nicht finden, haste die nochmal zur Hand.
Wie gesagt, ich hatte das auch mal so durchgerechnet und bin auf ~5% weniger Netto gekommen als vergleichbarer Beamter.
Was ich persönlich nicht als Skandalösen Gap ansehe.

--- End quote ---

Hab sie auch nicht greifbar. Es ging damals auch eher darum, dass es bei ähnlichen Erwerbsbiographien aufgrund der VBL eben nicht zu einen skandalösen Gap kommt.

--- End quote ---
Fein, aber wenn man eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsbiographie von 50 Jahren nimmt, dann könnte es tatsächlich klappen mit dem Gleichstand zur Pension.
Ich bin auch immer wieder überrascht wie viel ich aus der VBL herausbekomme, obwohl ich nicht durchgängig Einzahler war.


Aber noch mehr Überrascht es mich, wie viel ich mit meinem in Betonrente investiertes Geld raus bekomme.
(und das obwohl ich noch nichts an Gebäuden verkauft habe und mit 7% Hypo angefangen habe und nur Miete auf H4 Niveau kassiere)

Spid:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 16:30 ---
--- Zitat von: Spid am 03.03.2021 16:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.03.2021 16:20 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 03.03.2021 16:10 ---Mein Chef, Angestellter analog B6 hat auch eine entsprechende Regelung zu der vergleichbaren Beamtenversorgung, aber unter Anrechnung eventueller Rentenbezüge, eben damit keine Überversorgung stattfindet.

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Und da heißt es auch mal wieder Augen auf bei der Berufswahl. Sicherlich hat dein Chef einen entsprechenden Vertrag verhandelt mit dieser Klausel. Wäre er damit nicht einverstanden, hätte er sich einen anderen Job suchen müssen. Ist wohl okay für ihn.

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Eben. Warum sollte man eine arbeitsvertragliche Leistung von einer anderen Leistung Dritter abhängig machen? Das wäre ja widersinnig. Was soll "Überversorgung" sein?

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BFH, Urt. v. 31.05.2017 - I R 91/15

Warum sollte man in die Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung einzahlen?

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Also bloß ein Steuerproblem bei AG in bestimmter Rechtsform.

Warum man das tun sollte, kann jeder selbst entscheiden - tun müssen sollte das niemand.

Dienstbeflissen:
Eben und das unterschreiten der 75%-Regel zur sog. Überversorgung ist ebenfalls bei vielen AG Pflicht. Die Frage war ja warum man sich darauf einlassen sollte. Man sollte nicht, muss aber u.U. bzw. entscheidet dies für sich selber. Wie bei der Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge etc.

BAT:
Also ich liege bei weit über 100 % an Rentenleistung verglichen mit meinen letzten Gehältern ;) - VLB on top.

Zumindest nach aktuellem Plan.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: BAT am 03.03.2021 16:50 ---Also ich liege bei weit über 100 % an Rentenleistung verglichen mit meinen letzten Gehältern ;) - VLB on top.

Zumindest nach aktuellem Plan.

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Bezogen auf 100% Arbeitszeit? :)

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