Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter

(1/2) > >>

martin0312:
Hallo liebes Forum,

ich bin derzeit Beamter auf auf Probe (A6). Allerdings reicht das Geld vorne und hinten nicht.
Ich spiele nun mit dem Gedanken einen 450€Job anzunehmen.
Wie würde das ablaufen? Muss ich erst einen Job finden und ihn dann genehmigen lassen oder benötige ich erst die Genehmigung und kann mir dann einen Job suchen? Und darf ich 450€ dazuverdienen ohne das etwas von der Besoldung abgezogen wird? Muss wegen der Pkv etwas beachtet werden?

Vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid:)

Yvonne:
Du kannst nichts beantragen, wenn es noch keinen Job gibt. Also erst einen Job suchen, dann genehmigen lassen (natürlich vor Zusage beim Arbeitgeber bzw. vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages). Am besten vorher mal die Nebentätigkeitsverordnung Deines Bundeslandes lesen, damit Du weißt, worauf Du Dich einlässt.  ;)  Grob gesagt sind Nebentätigkeiten kein Problem, wenn sie zeitlich nicht zu sehr ausufern, keine Interessenkonflikte mit Deiner dienstlichen Tätigkeit verursachen und inhaltlich zum Beamtentum kompatibel sind. Abgezogen wird bei der Besoldung nichts, Du wirst aber vermutlich jährlich dem Dienstherrn Deine Nebeneinkünfte mitteilen müssen. Der PKV ist das egal.

Archivsekretärin:
Ich bin auch Beamtin im Mittleren Dienst (mittlerweile A7) aber ja, mit A6 reicht es wirklich nicht...
Ich habe damals angefangen samstags in einem Möbelhaus zu jobben, habe es mir dann genehmigen lassen. Letztendlich kannst du es ja mit dem Argument machen, das A6 halt eben zum Leben zu wenig ist.

Mittlerweile habe ich nach zwei Jahren den Job aufgegeben (auch wegen Corona) aber um noch etwas zu haben, arbeite ich jetzt in einer Art bezahltem Ehrenamt nebenher. Also ich arbeite offiziell ehrenamtlich und bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung (200€). Vielleicht wäre das ja was als Alternative auch.

Archivsekretärin:
Oh übrigens, wird dir da nichts von der Besoldung abgezogen. Das greift nur, wenn du über einen gewissen Betrag kommst. Mit der PKV musst du eigentlich auch nichts beachten.

Theoretisch musst du es bei der Steuererklärung angeben. Aber auch darauf hat es keine Auswirkung, weil du ja unter deinem Freibetrag bleibst.

Yvonne:
Seit wann müssen Minijobs bei der Steuererklärung angegeben werden?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version