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[NI] Erfahrungen mit 450€ Job als Beamter
m3mn0ch:
Wie Yvonne schon empfahl, solltest du in die einschlägige Verordnung deines Dienstherrn schauen.
Alles andere ist für dich wenig zielführend, bei derart vielen unterschiedlichen Vorschriften.
Zur Steuer: Solange du den 450€-Job nicht über eine Steuerkarte abrechnen lässt, sondern der Arbeitgeber das
pauschal versteuert, musst du den Job in deiner Steuererklärung nicht aufführen.
martin0312:
vielen Dank für die Antworten!
In der NNVO steht leider im §9, dass in den Besoldungsgruppen A2-A8 nur jährlich 4100 hinzuverdient werden dürfen.
Nun ist das alles ja total schwierig. Man müsste ja zunächst einen AG finden der einem die Stelle gibt und dann darf man nicht anfangen sondern muss wochenlang auf die Rückmeldung des Dienstherren warten. Und schließlich darf man dann anscheinend auch nur 340€ monatlich dazuverdienen.
m3mn0ch:
das ist so leider nicht ganz korrekt ;)
in § 9 steht
"Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen
(1) 1Erhält eine Beamtin oder ein Beamter Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst oder auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt werden, so sind die Vergütungen an den Dienstherrn insoweit abzuliefern, als sie für die in einem Kalenderjahr ausgeübten Tätigkeiten die Höchstbeträge nach den Absätzen 2 oder 3 übersteigen. 2Ist eine Beamtin oder ein Beamter für die Wahrnehmung einer Nebentätigkeit im Hauptamt entlastet, so ist eine von dritter Seite gewährte Vergütung in voller Höhe an den Dienstherrn abzuliefern.
ich nehme an, dein Nebenjob wird nicht im öD sein, daher sollte eine Ablieferungsverpflichung nicht möglich sein.
Darüber hinaus müsstest du auch nur den über dem Freibetrag liegenden Betrag abliefern. Du würdest also zu teilen "umsonst" arbeiten.
In meinem eigenen Fall bei einer Bundesbehörde wurde eine Verpflichtung gerade weil der Nebenjob nicht im Bundesdienst erfolgte, auch verneint.
martin0312:
Ah super danke! Dann muss ich nur die zeitliche Beschränkung max. 1/5 der Arbeitszeit beachten.
Danke, ihr habt mir echt geholfen!
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