Hallo zusammen,
ich bin Angestellter im Freistaat Sachsen und werde nach TV-L vergütet. Zurzeit bin ich in der EG 4 eingruppiert. Mit Änderung der Entgeltordnung zum TV-L ab 01.01.2020, erhält laut Tarifvertrag jeder eine EG 5, seiner Ausbildung entsprechende Tätigkeiten ausübt. Entsprechend habe ich die Höhergruppierung fristgerecht im März letzten Jahres rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt, wie viele andere Kollegen. Im Dezember 2020 erneuerte ich meinen Antrag, damit ich unter Berücksichtigung der Ausschlussfrist, kein Geld verliere, wenn ich rückwirkend höhergruppiert werde.
Mein AG hat es bisher nicht geschafft, einen einzelnen Kollegen höherzugruppieren, da sie auf genaue Durchführungshinweise vom SMI warten.
Ist es überhaupt rechtens, sich dem Tarifvertrag dermaßen zu widersetzen und nach über einem Jahr die neue Entgeltordnung nicht umzusetzen? Wie stehen meine Chancen, wenn ich die Höhergruppierung gerichtlich einklage?